Green Planet Energy in zwei Minuten
Die schnelle Entscheidung verbindet Tarifunterlagen, unabhängige Marktquellen und einen einheitlichen Vollkostenvergleich.
Tarif und Haushalt greifen ineinander
Haushalte, die Genossenschaftsmodell, Ökostrom und dynamische Abrechnung verbinden möchten.
Wenig verschiebbare Last
Wenn Verbrauch kaum zeitlich steuerbar ist oder ein fester Monatsbetrag wichtiger ist, sollte ein günstiger Festtarif immer als Kontrollangebot danebenstehen.
Offenen Punkt klären
Unbestätigte Kunden- und Gebührenangaben wurden aus dem Profil entfernt.
Green Planet Energy fair gegen einen Festtarif prüfen
Städtebeispiele und einzelne Börsenstunden entscheiden keinen Tarifvergleich. Stelle dem persönlichen Green Planet Energy-Angebot einen normalen Festtarif mit denselben Haushaltsdaten gegenüber.
Für diesen Tarif liegt im gepflegten Katalog kein passender unabhängiger Kostenwert vor. Wir übertragen keine Note eines anderen Produkts.
Green Planet Energy-Angebot und Festtarif mit identischer PLZ, 3.500 kWh, Starttermin und Laufzeit gegenüberstellen. Ohne beide Angebote nennen wir keinen Sieger.
Der dynamische Tarif ist finanziell erst im Vorteil, wenn sein vollständiger Jahrespreis inklusive Messkosten unter dem vergleichbaren Festtarif liegt. Ein niedriger Börsenwert allein reicht nicht.
Kein Sparversprechen: Rechne nur mit Lastverschiebung, die dein Haushalt technisch und im Alltag wirklich umsetzen kann.
Die entscheidenden Konditionen
- Produkt
- Dynamischer Stromtarifexakten Tarifnamen im Angebot abgleichen
- Preistakt
- Viertelstündliche Messung.Zeitauflösung der veröffentlichten Logik
- Endpreis
- persönlicherst mit PLZ, Verbrauch und Messstatus belastbar
- Quelle
- green-planet-energy.deTarifblatt und Vertragszusammenfassung sichern
Dynamischer Stromtarif
Dynamisches Ökostrommodell; alle Preisbestandteile stehen in der aktuellen Tarifberechnung.
- Vertrag
- Monatlich kündbar laut Produktinformation.
- Voraussetzung
- Ein intelligentes Messsystem mit passender Tarifanwendung ist erforderlich.
Weitere Tarifvarianten: Im gepflegten Katalog nicht belegt; persönliches Angebot prüfen.
Drei Angaben schriftlich sichern
- Gesamtpreis: Welche festen, variablen, regionalen und Messkosten gelten an deiner PLZ?
- Abrechnungsstart: Ab wann werden echte zeitaufgelöste Messwerte verwendet?
- Vertrag: Welche Laufzeit, Kündigungsfrist und Übergangsabrechnung stehen in der Vertragszusammenfassung?
Primärquelle: Dynamischer Stromtarif bei Green Planet Energy. Maßgeblich bleibt das persönliche Angebot.
Green Planet Energy ausführlich geprüft
Hier folgen die vollständigen Tarif-, Regional-, Technik- und Vertragsbelege. Teilkosten bleiben klar vom persönlichen Endpreis getrennt.
Tarif, Markt und Haushalt getrennt geprüft
Die Ebenen werden nicht zu einer künstlichen Gesamtnote vermischt: Anbieterunterlagen belegen den Tarif und der einheitliche Haushaltsvergleich prüft den vollständigen Endpreis. Einen nicht passend verfügbaren Drittwert ersetzen wir nicht durch eine fremde oder erfundene Note.
So ist das Urteil abgesichert
Tarif: Preislogik, Vertragsbedingungen, Messvoraussetzungen und Abrechnung aus den veröffentlichten Unterlagen.
Markt: unabhängige Vergleichswerte werden mit Datum und eigener Bedeutung ausgewiesen.
Für die Entscheidung zählt anschließend der vollständige persönliche Endpreis bei identischer PLZ, identischem Verbrauch und gleichem Starttermin.
Der Anteil kostet 55 Euro – und dein Geld ist danach fast drei Jahre gebunden
Green Planet Energy ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Hamburg (§ 1 der Satzung, Stand 27.02.2024). Wer Mitglied wird, kauft keinen Tarifvorteil, sondern zeichnet Eigenkapital. Die Satzung ist an dieser Stelle sehr konkret: „Der Geschäftsanteil beträgt 55,00 Euro (in Worten: fünfundfünfzig). Er ist sofort in voller Höhe einzubringen“ (§ 42 Abs. 1). Bis zu 399 weitere Anteile sind möglich; für Beteiligungen mit mehr als 100 Anteilen können Vorstand und Aufsichtsrat Beschränkungen vorsehen (§ 42 Abs. 2). Eine Nachschusspflicht besteht nicht (§ 42 Abs. 3) – dein Risiko ist also auf das eingezahlte Geld begrenzt.
Der Punkt, den die Produktseiten nicht betonen, steht in § 5 Abs. 1: Die Mitgliedschaft ist „zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren schriftlich“ kündbar. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (§ 45). Und § 10 Abs. 2 gibt der Genossenschaft nach dem Ausscheiden weitere sechs Monate Zeit für die Auszahlung. Konkret: Wer im August 2026 kündigt, scheidet zum 31.12.2028 aus und bekommt sein Auseinandersetzungsguthaben spätestens Ende Juni 2029. Das sind fast drei Jahre Kapitalbindung für 55 Euro; je nach Kündigungszeitpunkt liegen zwischen Kündigung und Auszahlung zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre. Schneller geht es nur über § 6 – die Übertragung des Geschäftsguthabens an ein anderes Mitglied, die aber die Zustimmung des Vorstands braucht und voraussetzt, dass du jemanden findest.
Regulierte regionale Preisbestandteile
Das ist kein Tarif-Endpreis und kein Anbieter-Ranking. Verglichen werden ausschließlich Kostenbestandteile, die sich durch Netzgebiet und Wohnort ändern.
Hamburg gegen Leipzig bei 2.500 kWh: 157,38 Euro Unterschied, bevor der Anbieter überhaupt etwas berechnet
Beispiel, kein Angebot. Annahmen: 2.500 kWh Jahresverbrauch, Eintarifzähler im Haushaltsnetz, Netzentgelte 2026, Stand 08.08.2026, Beispielregionen Hamburg (PLZ 20095, Hamburger Energienetze GmbH) und Leipzig (PLZ 04109, Netz Leipzig GmbH). Die folgende Tabelle zeigt bewusst nur die regionsabhängigen Bestandteile – also den Preis vor Börsenpreis und vor Anbieteranteil. Das ist bei diesem Anbieter kein Stilmittel, sondern Notwendigkeit: Für Ökostrom flex existiert kein öffentliches Preisblatt (siehe nächster Abschnitt). Beide Städte haben mehr als 500.000 Einwohner, deshalb steht in beiden Spalten der Höchstsatz der Konzessionsabgabe nach § 2 KAV von 2,39 ct/kWh.
Einordnung: Die Werte enthalten regulierte Netz- und Abgabenbestandteile, aber weder Börsenenergie noch den vollständigen Anbieteranteil oder alle Messkosten. Sie sind kein Tarif-Endpreis.
Regulierte Teilkosten bei 2.500 kWh
Regulierte Teilkosten bei 2.500 kWh
| Bestandteil | Hamburg (Stadtgebiet) 20095 · Hamburger Energienetze GmbH (vormals Stromnetz Hamburg) |
Leipzig 04109 · Netz Leipzig GmbH |
|---|---|---|
| Netzentgelt Arbeitspreis | 9,70 ct | 4,29 ct |
| Umlagen 2026 (KWKG, besondere Netznutzung, Offshore) | 2,946 ct | 2,946 ct |
| Stromsteuer (§ 3 StromStG) | 2,05 ct | 2,05 ct |
| Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) | 2,39 ct | 2,39 ct |
| Summe Arbeitspreis | 17,086 ct | 11,676 ct |
| davon bei 2.500 kWh | 427,15 € | 291,90 € |
| Netzentgelt Grundpreis | 72,00 € | 75,00 € |
| Summe netto | 499,15 € | 366,90 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 94,84 € | 69,71 € |
| Summe brutto pro Jahr | 593,99 € | 436,61 € |
| Unterschied im Jahr | 157,38 € allein durch Netzgebiet und Konzessionsabgabe | |
Was hier NICHT drinsteht: der Börsenpreis und der Anbieteranteil. Die Tabelle zeigt nur die Bestandteile, die von deinem Wohnort abhängen und auf die kein Stromanbieter Einfluss hat. Messstellenentgelt kommt zusätzlich hinzu. Vollständigen Rechenweg ansehen
Netzentgelte: Preisblatt 2026 Hamburger Energienetze GmbH (vormals Stromnetz Hamburg) · Preisblatt 2026 Netz Leipzig GmbH · Umlagen: netztransparenz.de · abgerufen 08.08.2026
Zwischen beiden Städten liegen 157,38 Euro brutto im Jahr: 593,99 Euro in Hamburg gegen 436,61 Euro in Leipzig. Das sind rund 36 Prozent mehr Netz- und Abgabenlast in Hamburg – bei identischem Anbieter, identischem Tarif und identischem Börsenpreis. Ursache ist allein der Netzarbeitspreis: 9,70 gegen 4,29 ct/kWh netto. Über alle Bestandteile summiert sich der Arbeitspreis auf 17,086 gegen 11,676 ct/kWh netto, also 5,410 ct/kWh Unterschied.
Der Netzgrundpreis wirkt sogar leicht gegen diese Differenz: In Leipzig sind es 75,00 Euro im Jahr, in Hamburg 72,00 Euro netto. Rechnerisch gleicht dieser Vorsprung von 3,00 Euro den Arbeitspreisnachteil nur bis zu einem Jahresverbrauch von rund 55 kWh aus – oberhalb davon, also in jedem realen Haushalt, ist Hamburg teurer. Der Messstellenbetrieb steckt in dieser Tabelle nicht drin; für den Anteil des Anschlussnutzers beim optionalen Einbau eines intelligenten Messsystems liegt die Obergrenze nach § 30 Abs. 3 MsbG bei 30 Euro brutto im Jahr, der tatsächliche Betrag steht im Preisblatt deines grundzuständigen Messstellenbetreibers.
Alle Privatkundentarife im Überblick
| Tarif | Typ | Grundpreis | Arbeitspreis | Laufzeit | Smart Meter | Beleglage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ökostrom flex (dynamischer Stromtarif) | dynamisch | Nicht öffentlich beziffert. Im Anbieterrechner enthielt der Grundpreis am 08.08.2026 einen Anbieteranteil von 7,834 EUR/Monat brutto; der Rest ist netzgebietsabhängig. | Fixer Arbeitspreis plus variabler Energiepreis nach dem viertelstündlichen Day-Ahead-EPEX-Börsenpreis des Liefertags (Ziff. 4.1 Tarifbedingungen). Anbieteranteil im Rechner am 08.08.2026: 4,335 ct/kWh brutto, ausgewiesen als „Beschaffungsnebenkosten“. | unbestimmte Zeit, keine Mindestlaufzeit; 4 Wochen Kündigungsfrist beiderseits (Ziff. 5.1 AGB) | zwingend: iMSys nach § 2 Nr. 7 MsbG, TAF7-Zählerstandsgangmessung, mindestens 7 aufeinanderfolgende Tage Viertelstundenwerte; bis dahin Abrechnung nach Ökostrom aktiv | AGB |
| Ökostrom aktiv (Festtarif, zugleich Übergangstarif vor flex) | fest | nicht öffentlich beziffert; erscheint nur im Anbieterrechner nach PLZ-Eingabe | nicht öffentlich beziffert; konstanter Arbeitspreis mit Preisgarantie, Umfang der Garantie nach Ziff. 4.2 AGB ohne Umsatz- und Stromsteueränderungen | unbestimmte Zeit, 4 Wochen Kündigungsfrist | nein | AGB |
| Echter Ökostrom mit Mitgliedervorteil (Genossenschaftsstrom) | sondertarif | nicht beziffert; Mitgliedervorteil laut Produktseite 1 EUR/Monat Nachlass auf die Grundgebühr | nicht beziffert; Mitgliedervorteil 0,5 ct/kWh Nachlass auf den Arbeitspreis (bei 2.500 kWh zusammen 24,50 EUR/Jahr) | Liefervertrag 4 Wochen kündbar; Voraussetzung ist mindestens ein Geschäftsanteil zu 55,00 EUR mit zweijähriger Kündigungsfrist zum Geschäftsjahresende (§§ 42, 5 Satzung) | nein | Produktseite |
| Ökostrom vario (monatsvariabler Arbeitspreis) | hybrid | nicht öffentlich beziffert; ein zuvor eingebetteter Wert von 13,90 EUR/Monat (Gültigkeit ab 01.02.2026) war am 08.08.2026 nicht mehr reproduzierbar | monatlich neu festgesetzt, Veröffentlichung für den Folgemonat ab dem 20. eines Monats im Onlineportal; Zahlenwert am 08.08.2026 nicht statisch abrufbar | unbestimmte Zeit | nein; Zählerstand ist zum Monatsende selbst zu übermitteln | Archivstand |
| Wärmestrom dynamisch (Wärmepumpe, separate Messung) | dynamisch | nicht öffentlich beziffert; bei separater Messung entfällt der Netzgrundpreis, es gilt das reduzierte Netzentgelt nach § 14a EnWG | fixer Anteil plus Day-Ahead-Börsenpreis, Kalkulation wie Ökostrom flex; Zahlenwerte nur im Anbieterrechner | unbestimmte Zeit, 4 Wochen Kündigungsfrist | zwingend, wie bei Ökostrom flex | Produktseite |
| Autostrom dynamisch (Wallbox, separate Messung) | dynamisch | nicht öffentlich beziffert | fixer Anteil plus Day-Ahead-Börsenpreis; Zahlenwerte nur im Anbieterrechner | unbestimmte Zeit, 4 Wochen Kündigungsfrist | zwingend | Produktseite |
| proWindgas (Gas-Basistarif, zur Einordnung der Preistransparenz) | fest (Gas) | 16,57 EUR/Monat | 16,63 ct/kWh zzgl. 0,4 ct/kWh Förderbeitrag | nicht angegeben | entfällt | Produktseite |
| proWindgas plus (Gas-Fördertarif, zur Einordnung der Preistransparenz) | fest (Gas) | 16,57 EUR/Monat | 17,23 ct/kWh zzgl. 1 ct/kWh Förderbeitrag | nicht angegeben | entfällt | Produktseite |
Woher die Angaben stammen: AGB = die Vertragsbedingungen selbst; Produktseite = die Anbieterseite zum Tarif, die sich jederzeit ändern kann; Archivstand = ein archivierter Seitenstand, weil die Originalseite nicht abrufbar war.
Häufige Fragen, klar beantwortet
Wie schnell bekomme ich meine 55 Euro wieder, wenn ich austreten will?
Nicht schnell. Nach § 5 Abs. 1 der Satzung kannst du die Mitgliedschaft nur zum Schluss eines Geschäftsjahres mit einer Frist von zwei Jahren schriftlich kündigen; das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (§ 45). Nach dem Ausscheiden hat die Genossenschaft nach § 10 Abs. 2 weitere sechs Monate Zeit für die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Eine Kündigung im August 2026 wirkt also zum 31.12.2028, das Geld ist spätestens Ende Juni 2029 da – fast drei Jahre. Je nach Kündigungszeitpunkt im Jahr liegen zwischen Kündigung und Auszahlung zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre. Schneller geht es nur über § 6, die Übertragung des Geschäftsguthabens an ein anderes Mitglied – dafür brauchst du einen Übernehmer und die Zustimmung des Vorstands. Quelle: Satzung, Stand 27.02.2024, abgerufen 08.08.2026.
Muss ich Mitglied der Genossenschaft sein, um beliefert zu werden?
Nein. § 2 Abs. 4 der Satzung stellt ausdrücklich fest: „Die Ausdehnung der Geschäftsbetriebe auf Nichtmitglieder ist zugelassen.“ Auch Ziffer 1.1 der AGB knüpft die Belieferung allein an den Status als Letztverbraucher mit unter 100.000 kWh Jahresverbrauch außerhalb der Grundversorgung, nicht an eine Mitgliedschaft. Stromvertrag und Mitgliedschaft sind zwei getrennte Verträge mit sehr unterschiedlichen Fristen: vier Wochen beim Liefervertrag (Ziffer 5.1 AGB), zwei Jahre zum Jahresende bei der Mitgliedschaft.
Gilt der Mitgliedervorteil auch für den dynamischen Tarif Ökostrom flex?
Das ist nicht dokumentiert. Die Seite Genossenschaftsstrom beziffert den Vorteil mit 1 Euro auf die Grundgebühr und 0,5 ct/kWh auf den Arbeitspreis und bezieht ihn auf den Tarif „Echter Ökostrom“, der damit „einen günstigeren Arbeits- und Grundpreis als unsere anderen Haushaltsstromtarife“ habe (Anbieterangabe). Auf der Bestellstrecke für Ökostrom flex taucht der Mitgliedervorteil am 08.08.2026 nicht auf. Bei 2.500 kWh wäre der Vorteil 24,50 Euro im Jahr wert. Kläre vor Vertragsschluss direkt beim Anbieter, ob die Kombination möglich ist.
Kann ich mein eingezahltes Geld verlieren?
Teilweise ja, aber begrenzt. Eine Nachschusspflicht besteht nach § 42 Abs. 3 der Satzung nicht, du haftest also nie über die eingezahlten Anteile hinaus. Nach § 48 Abs. 2 können die Geschäftsguthaben aber zur Deckung eines Jahresfehlbetrags herangezogen werden, und für die Auszahlung beim Austritt ist nach § 10 Abs. 1 der festgestellte Jahresabschluss maßgebend, wobei Verlustvorträge anteilig berücksichtigt werden. Auf Rücklagen und sonstiges Vermögen hast du keinen Anspruch. Für 2025 meldete die Genossenschaft am 02.07.2026 einen Jahresüberschuss von 3,1 Millionen Euro und eine beschlossene Dividende von 2 Prozent, also 1,10 Euro je Anteil – über die Ausschüttung entscheidet nach § 47 Abs. 2 jedes Jahr neu die Vertreterversammlung.
Wie stark hängt meine Rechnung vom Wohnort ab?
Stärker, als die Tarifwahl vermuten lässt. Beispiel, kein Angebot: 2.500 kWh Jahresverbrauch, Eintarifzähler, Netzentgelte 2026, Stand 08.08.2026. Im Netzgebiet Hamburg (PLZ 20095, Hamburger Energienetze GmbH) summieren sich Netzentgelt, Konzessionsabgabe, Stromsteuer und Umlagen auf 593,99 Euro brutto im Jahr, im Netzgebiet Leipzig (PLZ 04109, Netz Leipzig GmbH) auf 436,61 Euro brutto. Das sind 157,38 Euro Unterschied oder rund 36 Prozent – noch bevor Börsenpreis und Anbieteranteil dazukommen. Treiber ist der Netzarbeitspreis mit 9,70 gegen 4,29 ct/kWh netto; über alle Bestandteile ergeben sich 17,086 gegen 11,676 ct/kWh netto.
Was passiert, wenn ich kündige, bevor die sieben Tage Lastdaten übermittelt sind?
Dann wirst du nie nach Ökostrom flex abgerechnet. Ziffer 1.1 der Tarifbedingungen sagt das wörtlich: „Kündigt der Kunde den Vertrag vor Abschluss des siebentägigen Zeitraums der Übermittlung von Lastdaten, erfolgt bis zum Vertragsende keine Abrechnung nach den Tarifbedingungen von Ökostrom flex.“ Bis dahin läuft die Abrechnung zu den Konditionen des Festtarifs Ökostrom aktiv. Da die TAF7-Umstellung laut Anbieter-FAQ ein bis zwei Monate dauert und die Kündigungsfrist nur vier Wochen beträgt, ist dieser Fall realistisch.
Wer kümmert sich um die TAF7-Umstellung, und was zählt für Green Planet Energy als ausreichender Zähler?
Die Umstellung auf die TAF7-Zählerstandsgangmessung beantragt Green Planet Energy nach eigener Angabe selbst beim Netz- oder Messstellenbetreiber; laut Anbieter-FAQ dauert das ein bis zwei Monate. Ausreichend ist der Zähler erst, wenn drei Bedingungen aus Ziffer 1.1 der Tarifbedingungen erfüllt sind: intelligentes Messsystem nach § 2 Nr. 7 MsbG, eine Konfiguration, die die Kommunikation der Lastgangdaten ermöglicht, und mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage bereits übermittelter Viertelstundenwerte. Erst ab Beginn des Folgemonats greift der flex-Tarif, davor wird nach Ökostrom aktiv abgerechnet. Wie ein intelligentes Messsystem allgemein funktioniert und wann der Einbau Pflicht ist, steht in unserer Erklärseite zum Smart Meter.
Quelle und nächster Schritt
Geprüfte Primärquelle: offizielle Produktseite zu Dynamischer Stromtarif auf green-planet-energy.de. Anbieterangaben können sich ändern; maßgeblich sind das persönliche Angebot und die beim Abschluss bereitgestellten Vertragsunterlagen.