Live-Daten Redaktionell geprüft

Anbieterprofil · Tarifcheck

SimplyGreen

SimplyGreen Dynamisch: Preislogik, Messvoraussetzungen, Vertragsbedingungen und offene Punkte aus den veröffentlichten Unterlagen.

Kurztest 2 Min. Prüfakte ca. 15–20 Min. Tarifdaten geprüft am 08.08.2026

SimplyGreen in zwei Minuten

Die schnelle Entscheidung verbindet Tarifunterlagen, unabhängige Marktquellen und einen einheitlichen Vollkostenvergleich.

Passt gut

Tarif und Haushalt greifen ineinander

Haushalte, die kurze Bindung suchen und den Smart-Meter-Status sauber klären.

Eher nicht

Wenig verschiebbare Last

Wenn Verbrauch kaum zeitlich steuerbar ist oder ein fester Monatsbetrag wichtiger ist, sollte ein günstiger Festtarif immer als Kontrollangebot danebenstehen.

Vor Abschluss

Offenen Punkt klären

Ohne iMSys ist der Tarif nicht mit einer vollständig zeitgenauen Abrechnung gleichzusetzen.

3.500 kWh · gleiche PLZ · gleicher Starttermin

SimplyGreen fair gegen einen Festtarif prüfen

Städtebeispiele und einzelne Börsenstunden entscheiden keinen Tarifvergleich. Stelle dem persönlichen SimplyGreen-Angebot einen normalen Festtarif mit denselben Haushaltsdaten gegenüber.

Unabhängige EinordnungFinanztip-Preisscore 4,5 / 10

Datierter Kostenindikator vom 02.06.2026. Er bewertet die Anbieterkosten, nicht App, Service oder deinen regionalen Endpreis.

Persönlicher VollkostenvergleichNoch offen

SimplyGreen-Angebot und Festtarif mit identischer PLZ, 3.500 kWh, Starttermin und Laufzeit gegenüberstellen. Ohne beide Angebote nennen wir keinen Sieger.

Die ehrliche Entscheidungsgrenze

Der dynamische Tarif ist finanziell erst im Vorteil, wenn sein vollständiger Jahrespreis inklusive Messkosten unter dem vergleichbaren Festtarif liegt. Ein niedriger Börsenwert allein reicht nicht.

Kein Sparversprechen: Rechne nur mit Lastverschiebung, die dein Haushalt technisch und im Alltag wirklich umsetzen kann.

Tarif-Schnellcheck

Die entscheidenden Konditionen

Produkt
SimplyGreen Dynamischexakten Tarifnamen im Angebot abgleichen
Preistakt
Zeitgenaue Nutzung mit intelligentem Messsystem.Zeitauflösung der veröffentlichten Logik
Endpreis
persönlicherst mit PLZ, Verbrauch und Messstatus belastbar
Quelle
www.simplygreen.deTarifblatt und Vertragszusammenfassung sichern
Geprüftes Produkt

SimplyGreen Dynamisch

Börsenorientiertes Modell; Grundpreis, Aufschläge und regionale Entgelte stehen im Angebot.

Vertrag
Keine Mindestlaufzeit und monatlich kündbar laut Produktinformation.
Voraussetzung
Bestellung ohne Smart Meter möglich; ohne iMSys wird zunächst über ein Standardlastprofil abgerechnet.

Weitere Tarifvarianten: Im gepflegten Katalog nicht belegt; persönliches Angebot prüfen.

Vor dem Abschluss

Drei Angaben schriftlich sichern

  1. Gesamtpreis: Welche festen, variablen, regionalen und Messkosten gelten an deiner PLZ?
  2. Abrechnungsstart: Ab wann werden echte zeitaufgelöste Messwerte verwendet?
  3. Vertrag: Welche Laufzeit, Kündigungsfrist und Übergangsabrechnung stehen in der Vertragszusammenfassung?

Primärquelle: SimplyGreen Dynamisch bei SimplyGreen. Maßgeblich bleibt das persönliche Angebot.

Vollständige Prüfakte

SimplyGreen ausführlich geprüft

Hier folgen die vollständigen Tarif-, Regional-, Technik- und Vertragsbelege. Teilkosten bleiben klar vom persönlichen Endpreis getrennt.

Recherchebasis

Tarif, Markt und Haushalt getrennt geprüft

TarifunterlagenPreislogik und Vertrag geprüftProduktseite, Tarifangaben und Messvoraussetzungen
Unabhängiger MarktcheckFinanztip-Preisscore 4,5 / 10Im Marktvergleich geführt · Stand 02.06.2026
HaushaltsvergleichVollkosten statt LockpreisPersönliches Angebot gegen einen Festtarif mit gleichen Daten

Die drei Ebenen werden nicht zu einer künstlichen Gesamtnote vermischt: Anbieterunterlagen belegen den Tarif, die datierte unabhängige Quelle ordnet die Anbieterkosten ein und der Haushaltsvergleich prüft den vollständigen Endpreis.

Quelle: Finanztip, Dynamische Stromtarife im Vergleich. Der Preisscore bewertet Anbieterkosten, nicht App oder Service.

So ist das Urteil abgesichert

Tarif: Preislogik, Vertragsbedingungen, Messvoraussetzungen und Abrechnung aus den veröffentlichten Unterlagen.

Markt: unabhängige Vergleichswerte werden mit Datum und eigener Bedeutung ausgewiesen.

Für die Entscheidung zählt anschließend der vollständige persönliche Endpreis bei identischer PLZ, identischem Verbrauch und gleichem Starttermin.

Wichtigster Befund

Hinter SimplyGreen und ENTEGA dynamisch steht dieselbe Gesellschaft

Wenn du SimplyGreen mit dem dynamischen Tarif von ENTEGA vergleichst, vergleichst du zwei Marken desselben Lieferanten. Auf Seite 1 der SimplyGreen-AGB für den dynamischen Tarif steht wörtlich: „Vertragspartner für Ihren Tarif ist ENERGY MARKET SOLUTIONS GMBH, Bertha-Benz-Straße 5 | 10557 Berlin | 030 23 59 56 789 | Amtsgericht Berlin HRB 233 200“ (Stand Januar 2026). ENTEGA schreibt auf der eigenen Produktseite dasselbe: „Das Angebot für den dynamischen Stromtarif wird von der ENTEGA-Tochtergesellschaft Energy Market Solutions (EMS) bereitgestellt.“ (abgerufen 08.08.2026).

Das ist kein Randdetail, sondern eine der wichtigsten Informationen für deine Auswahl: Wenn du beide Angebote nebeneinander legst, hast du am Ende denselben Vertragspartner, dieselbe Berliner Hotline und dasselbe Regelwerk vor dir. Unser Profil zu ENTEGA führt die kommunale Seite des Konzerns aus – die gemeinsamen AGB-Klauseln stehen dagegen hier, weil hier auch die Zahlen dazu stehen.

Wohnort-Effekt zuerst

Regulierte regionale Preisbestandteile

Das ist kein Tarif-Endpreis und kein Anbieter-Ranking. Verglichen werden ausschließlich Kostenbestandteile, die sich durch Netzgebiet und Wohnort ändern.

Regionaler Preischeck

Beispielrechnung Köln gegen Rostock: rund 126 Euro Abstand allein aus dem Netzgebiet

Der Anbieteranteil ist bundesweit gleich – auseinander gehen die Preise über das Netzgebiet. Die folgende Aufstellung zeigt deshalb den Preisteil ohne Börsenpreis und ohne Anbieteranteil, also Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer und Umlagen. Beispiel, kein Angebot. Annahmen abweichend von unserer Methodikseite: 3.500 kWh Jahresverbrauch, Stand 08.08.2026, Netzentgelte gültig 01.01.–31.12.2026, Konzessionsabgabe zum Höchstbetrag nach § 2 KAV, ohne Messstellenentgelt (das zahlst du deinem Messstellenbetreiber, nicht SimplyGreen). Verglichen werden Köln, PLZ 50667 (RheinNetz GmbH), und Rostock, PLZ 18055 (Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH). Die Konzessionsabgabe ist nach § 2 KAV nach Einwohnerzahl gestaffelt: Köln liegt über 500.000 Einwohnern und damit bei 2,39 ct/kWh, Rostock zwischen 100.000 und 500.000 und damit bei 1,99 ct/kWh.

Einordnung: Die Werte enthalten regulierte Netz- und Abgabenbestandteile, aber weder Börsenenergie noch den vollständigen Anbieteranteil oder alle Messkosten. Sie sind kein Tarif-Endpreis.

Köln · 50667643,56 €pro Jahr

Regulierte Teilkosten bei 3.500 kWh

Rostock · 18055517,60 €pro Jahr

Regulierte Teilkosten bei 3.500 kWh

Wohnortbedingter Unterschied125,96 € pro JahrGleicher Verbrauch, unterschiedliche Netzgebiete
Regionsabhängige Preisbestandteile bei 3.500 kWh im Jahr, Stand 08.08.2026. Beispielrechnung, kein Angebot.
Bestandteil Köln
50667 · RheinNetz GmbH (vormals Rheinische NETZGesellschaft mbH)
Rostock
18055 · Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH
Netzentgelt Arbeitspreis 3,78 ct 4,87 ct
Umlagen 2026 (KWKG, besondere Netznutzung, Offshore) 2,946 ct 2,946 ct
Stromsteuer (§ 3 StromStG) 2,05 ct 2,05 ct
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) 2,39 ct 1,99 ct
Summe Arbeitspreis 11,166 ct 11,856 ct
davon bei 3.500 kWh 390,81 € 414,96 €
Netzentgelt Grundpreis 150,00 € 20,00 €
Summe netto 540,81 € 434,96 €
Umsatzsteuer 19 % 102,75 € 82,64 €
Summe brutto pro Jahr 643,56 € 517,60 €
Unterschied im Jahr 125,96 € allein durch Netzgebiet und Konzessionsabgabe

Was hier NICHT drinsteht: der Börsenpreis und der Anbieteranteil. Die Tabelle zeigt nur die Bestandteile, die von deinem Wohnort abhängen und auf die kein Stromanbieter Einfluss hat. Messstellenentgelt kommt zusätzlich hinzu. Vollständigen Rechenweg ansehen

Netzentgelte: Preisblatt 2026 RheinNetz GmbH (vormals Rheinische NETZGesellschaft mbH) · Preisblatt 2026 Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH · Umlagen: netztransparenz.de · abgerufen 08.08.2026

Der Abstand beträgt 125,96 Euro brutto im Jahr; in Köln liegt dieser Preisteil damit rund 24 Prozent über dem in Rostock, und das schon ohne eine einzige an der Börse eingekaufte Kilowattstunde. Auffällig ist die Gegenläufigkeit: Rostock hat mit 4,87 gegen 3,78 ct/kWh den höheren Netzarbeitspreis, aber mit 20,00 statt 150,00 Euro einen Netzgrundpreis, der den Nachteil bei einem Haushaltsverbrauch weit überkompensiert. Umschlagen würde das Verhältnis erst bei rund 18.800 kWh im Jahr: 130,00 Euro Differenz beim Netzgrundpreis geteilt durch 0,690 ct/kWh Differenz beim gesamten Arbeitspreis (11,856 gegen 11,166 ct/kWh) ergibt 18.841 kWh. Maßgeblich ist dabei der gesamte Arbeitspreis, nicht nur das Netzentgelt, weil die Konzessionsabgabe gegenläufig wirkt. Für einen normalen Haushalt bleibt Rostock damit praktisch immer die günstigere Seite.

Auf beide Spalten kommt anschließend derselbe Anbieteranteil obendrauf, in jedem Netzgebiet gleich hoch (Anbieterangaben):

  • Servicegebühr 4,99 Euro brutto im Monat, bei zwölf Monaten also 59,88 Euro im Jahr
  • Beschaffungs- und Vertriebspauschale 2,39 ct/kWh brutto, bei 3.500 kWh also 83,65 Euro im Jahr

Zusammen 143,53 Euro brutto im Jahr – in Köln wie in Rostock identisch. An diesem Teil des Preises ist regional nichts verhandelbar, und er verschiebt den oben gezeigten Abstand zwischen den beiden Netzgebieten um keinen Cent. Dazu kommt der Börsenpreis, den niemand im Voraus beziffern kann.

Vollständige Tarifübersicht
Tarifportfolio

Alle Privatkundentarife im Überblick

Tarife und veröffentlichte Konditionen von SimplyGreen
Tarif Typ Grundpreis Arbeitspreis Laufzeit Smart Meter Beleglage
SimplyGreen dynamisch dynamisch 4,99 EUR brutto/Monat Servicegebühr (Anbieterangabe) zzgl. der verbrauchsunabhängigen Netz- und Messentgelte des jeweiligen Netzgebiets; ein Gesamtgrundpreis je PLZ ist nicht veröffentlicht Börsenpreis EPEX Spot Day-Ahead (im 1. Liefermonat fixiert, ab dem 2. Monat viertelstündlich variabel) plus Verbrauchspreis aus Netz-/Messentgelten, Umlagen, Steuern, Konzessionsabgabe und einer Pauschale für sonstige Beschaffungs- und Vertriebskosten von 2,39 ct/kWh brutto (Anbieterangabe); keine Preisober- oder -untergrenze Anbieterangaben widersprüchlich: FAQ nennt Mindestlaufzeit 1 Monat mit automatischer Verlängerung, AGB Ziff. 10.1/10.2 sehen Kündigung mit 1 Monat Frist bzw. nach Verlängerung jederzeit mit 1 Monat Frist vor, die Produktseite wirbt mit „keine Mindestvertragslaufzeit“; Umzugskündigung 6 Wochen (Ziff. 10.3) nicht erforderlich; ohne Viertelstundenwerte Zuordnung über das Standardlastprofil (AGB Ziff. 5.2.2). Mit iMSys nur dann viertelstündlich, wenn der Messstellenbetreiber die Werte „in bearbeitbarer Form“ liefert (Ziff. 5.2.1). App-Optimierung ausschließlich mit Smart Meter AGB
SimplyGreen Ökostrom (Festpreis, Haushalt und Gewerbe) fest nicht öffentlich dokumentiert – nur über den Tarifrechner nach Eingabe von PLZ und Jahresverbrauch nicht öffentlich dokumentiert; laut AGB enthalten Grund- und Verbrauchspreis Energiepreis, Netznutzungsentgelt, Kosten des grundzuständigen Messstellenbetriebs, Konzessionsabgabe sowie Steuern und Umlagen laut AGB Verträge mit oder ohne feste Vertragsbindung; die Produktseite nennt für das Angebot 12 Monate nein AGB
SimplyGreen Wärmestrom sondertarif nicht öffentlich dokumentiert nicht öffentlich dokumentiert; im Rechner sind getrennte und gemeinsame Messung sowie Modul 1 und Modul 2 nach § 14a EnWG wählbar, der Preis hängt an Messart und reduziertem Netzentgelt nicht öffentlich dokumentiert für Modul 3 nach § 14a EnWG laut Anbieter zwingend ein intelligentes Messsystem, ein separater Zähler dann in der Regel nicht nötig FAQ des Anbieters
SimplyGreen Autostrom sondertarif nicht beziffert; laut Anbieter-FAQ höher als bei Haushaltsstrom, weil der Netzbetreiber den separaten unterbrechbaren Zähler berechnet nicht öffentlich dokumentiert; laut Anbieter niedriger wegen reduzierter Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Anbieterangabe zur Wirtschaftlichkeitsschwelle: rund 10.000 zu Hause geladene Kilometer im Jahr (Rechenweg nicht offengelegt) nicht öffentlich dokumentiert separater unterbrechbarer Zähler Pflicht (moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem); ohne eigenen Zähler verweist der Anbieter auf den Haushaltsstromtarif FAQ des Anbieters

Woher die Angaben stammen: AGB = die Vertragsbedingungen selbst; FAQ des Anbieters = ein Hilfe-Artikel des Anbieters.

Vollständige Recherche

Technik, Vertrag und offene Punkte

Die folgenden Kapitel bleiben vollständig sichtbar. Die wichtigsten Preis- und Regionaldaten stehen bereits weiter oben.

SimplyGreen beziffert seine Aufschläge – auf der ENTEGA-Produktseite steht keine Zahl

SimplyGreen beziffert in der FAQ zum dynamischen Tarif zwei eigene Anteile, beide brutto: eine monatliche Servicegebühr von 4,99 Euro für Bereitstellung und Abrechnung, die im Grundpreis steckt, und eine Pauschale für sonstige Beschaffungs- und Vertriebskosten von 2,39 ct/kWh, die im Verbrauchspreis aufgeht und auf der Rechnung nicht separat erscheint (Anbieterangaben, abgerufen 08.08.2026).

Auf der ENTEGA-Produktseite zum selben Produkt steht dazu keine Zahl. Sie beschreibt den Anbieteranteil nur allgemein: „Hinzu kommt ein fester Kostenblock, wie bei jedem Stromtarif. Er deckt staatliche Umlagen, Abgaben, Steuern sowie weitere fixe Kosten.“ (abgerufen 08.08.2026). Das ist der einzige preisrelevante Unterschied, den wir aus den öffentlich abrufbaren Seiten beider Marken belegen können. Wie ENTEGA seinen Anteil in Vertragsunterlagen oder in der Ausgabe des eigenen Tarifrechners ausweist, haben wir nicht geprüft – die Rechnerstrecke liegt hinter einer Postleitzahl-Abfrage. Und beide SimplyGreen-Zahlen sind Anbieterangaben aus einer FAQ, kein Preisblatt: Ein PDF, das Grund- und Arbeitspreis je Netzgebiet ausweist, veröffentlicht SimplyGreen für keinen seiner Tarife.

Was identisch ist: Regelwerk, Preismodell und sogar die App-Plattform

Die AGB-Struktur, das Preismodell aus Grundpreis, Börsenpreis und Verbrauchspreis (Ziff. 7.1) und die Fixierung des Börsenpreises im ersten Liefermonat (Ziff. 7.1.1 lit. a) gelten für beide Marken, weil beide denselben Lieferanten haben.

Auch die App ist technisch dasselbe Produkt. Die Android-Kennung der SimplyGreen Cockpit-App lautet io.eliq.simplygreen, die der ENTEGA Cockpit-App io.eliq.entega (Google Play, abgerufen 08.08.2026) – beide laufen auf der Plattform des schwedischen Anbieters Eliq und unterscheiden sich im Kennungsnamen nur durch das Markenkürzel. Die Optimierungsfunktion für Laden und Heizen setzt SimplyGreen nach eigener Angabe mit dem ebenfalls schwedischen Partner Emulate Energy um; sie ist laut Anbieter „technisch bedingt ausschließlich für Kundinnen und Kunden mit einem Smart Meter nutzbar“. Wer also nur die Marke wechselt, wechselt weder Vertragspartner noch App-Technik.

Was in den AGB steht und auf der Produktseite fehlt

Bei der Laufzeit widersprechen sich die Anbieterangaben, und der Widerspruch geht zu deinen Gunsten aus. Die FAQ nennt eine „Mindestlaufzeit von einem Monat, die sich automatisch um jeweils einen Monat verlängert“, kündbar „jeweils einen Monat vor Ablauf der Laufzeit“. In den AGB steht etwas anderes. Ziff. 10.1 wörtlich: „Verträge ohne feste Vertragsbindung sind mit einer Frist von 1 Monat kündbar.“ Ziff. 10.2 wörtlich: „Verträge mit einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängern sich auf unbestimmte Zeit … Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.“ Nach den AGB bist du also nach der Erstlaufzeit jederzeit mit Monatsfrist draußen, nicht nur zu einem Stichtag. Die Produktseite dynamisch.simplygreen.de wirbt wiederum mit „Monatlich kündbar, keine Mindestvertragslaufzeit“ (abgerufen 08.08.2026). Maßgeblich ist, was in deiner Vertragsbestätigung als Mindestvertragslaufzeit steht – lies diese Zeile.

Zwei weitere Klauseln stehen nur in den AGB und auf keiner Produktseite: Bei einem Umzug kannst du nach Ziff. 10.3 außerordentlich mit sechs Wochen Frist kündigen – es sei denn, der Anbieter bietet dir binnen zwei Wochen die Fortsetzung an der neuen Adresse an. Und nach Ziff. 5.2.1 rechnet SimplyGreen selbst mit vorhandenem intelligentem Messsystem nur dann viertelstündlich ab, „wenn der Messstellenbetreiber die viertelstündlichen Messwerte in einer bearbeitbaren Form an Energy Market Solutions übermittelt“. Ob deine Optimierung abrechnungswirksam wird, hängt damit an einem Dritten, den du nicht ausgesucht hast.

Ohne Smart Meter buchbar – anders als bei Ostrom, aber mit Einschränkung

SimplyGreen nimmt dich mit konventionellem Zähler an. Die AGB sagen in Ziff. 5.2.2, dass dann die Börsenpreise „anhand des für den Kunden vom Netzbetreiber festgelegten Standardlastprofils zugeordnet“ werden, und halten im Hinweiskasten selbst fest, dass eine „kundenseitige Verschiebung von Verbräuchen in Zeiträume günstiger Börsenpreise nicht möglich“ ist. Du zahlst Börsenpreise, kannst sie aber nicht beeinflussen.

Bei Ostrom ist das anders geregelt: Dort ist der dynamische Tarif SimplyDynamic laut Anbieterseite nur mit Smart Meter buchbar, wer keinen hat, landet im monatlich angepassten Tarif SimplyFair (ostrom.de, abgerufen 08.08.2026). Ostrom nennt als Grundgebühr „flat 6 € basic fee“; ob dieser Betrag netto oder brutto zu verstehen ist, geht aus der Seite nicht hervor – ein direkter Zahlenvergleich mit den 4,99 Euro brutto von SimplyGreen ist deshalb nicht belastbar. Belastbar ist nur der Strukturunterschied: Zählerpflicht ja bei Ostrom, nein bei SimplyGreen. ENTEGA formuliert für das baugleiche Produkt außerdem ausdrücklich: „Der dynamische Stromtarif von ENTEGA ist bundesweit verfügbar, auch ohne Smart Meter.“ Eine vergleichbare Zusage zum Liefergebiet findest du auf den SimplyGreen-Seiten nicht.

Die Nebenkosten der Abrechnung: 12 Monate warten, 2,00 Euro pro Extra-Rechnung

Standard ist die Jahresrechnung: Bis dahin zahlst du feste monatliche Abschläge. Willst du halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich abgerechnet werden, erstellt der Anbieter das nach Ziff. 5.4 „auf Wunsch und gegen ein zusätzliches Entgelt von 2,00 € pro Rechnung“. Bei einem dynamischen Tarif ist das ein realer Nachteil, denn ohne Zwischenrechnung siehst du zwölf Monate lang nicht, ob deine Abschläge zum tatsächlichen Börsenpreisverlauf passen.

Dazu kommt eine Klausel, die man kennen sollte: Nach Ziff. 6.3 beziffert der Anbieter die Kosten einer Korrekturrechnung, die du zu vertreten hast – „insbesondere in Folge nicht oder nicht fristgerechter Übermittlung selbstabgelesener Messwerte“ – als Schadenspauschale von 17,85 Euro brutto je Rechnungsanpassung. Der Gegenbeweis ist ausdrücklich zugelassen: Du darfst nachweisen, „dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer“ entstanden ist. Kaution, Vorauskasse oder Hardwarekosten sieht das Regelwerk (Stand Januar 2026) nicht vor.

Drei Stellen, an denen SimplyGreen nichts veröffentlicht

Erstens die drei Nebentarife. Für den Festpreis-Ökostrom, den Wärmestrom- und den Autostromtarif existiert kein Preisblatt; Grund- und Arbeitspreis erscheinen erst im Tarifrechner nach Eingabe von Postleitzahl und Jahresverbrauch. Beim Autostrom sagt der Anbieter immerhin selbst, dass ein separater unterbrechbarer Zähler Pflicht ist und der Grundpreis deshalb höher liegt als bei Haushaltsstrom; als Schwelle nennt er rund 10.000 zu Hause geladene Kilometer im Jahr – eine Rechnung, die diese Anbieterangabe stützt, liegt nicht vor.

Zweitens das Liefergebiet. Weder Website noch AGB dynamisch nennen ein Liefergebiet oder ausgeschlossene Netzgebiete. Anders als ENTEGA für dasselbe Produkt gibt SimplyGreen auch keine ausdrückliche Bundesweit-Zusage. Welche Postleitzahl belieferbar ist, erfährst du erst über die Abfrage im Rechner.

Drittens der Pflegezustand der Anbieterseiten. Die FAQ zum dynamischen Tarif erklärt das Preismodell weiterhin an Börsenpreis-Beispielen vom 03.03.2022, 03.03.2023 und 02.07.2023 – Zahlen, die für 2026 keinerlei Aussagekraft haben. Wer aus diesen Beispielen auf sein eigenes Preisniveau schließt, rechnet mit einem drei bis vier Jahre alten Marktumfeld.

Direktvergleich mit Konkurrenz

Schneller Überblick: So schneidet SimplyGreen gegen zwei populäre Alternativen ab. Klicke auf einen Anbieternamen für den vollständigen Test.

SimplyGreenDIESER TEST
Tarifmodell
Einfacher Ökostrom-Tarif
Großer Anbieter, Fixpreis-Optionen
App-First, beste Smart-Meter-Integration
Preis (ab)
ab 8,90 ct/kWh
ab 32 ct/kWh fix
ab 4,90 ct/kWh + Grundgebühr
Bewertung
4,1/5
4,0/5
4,8/5
Ideal für
Einsteiger-Ökostrom
Planbare Kosten, klassisch
E-Auto, Smart-Home, Spot-Optimierer
Extra / Bonus
Schnelle Anmeldung
Neukunden-Bonus
+ 50 € Bonus + Tibber Pulse

Lohnt sich der Tarif für meinen Haushalt?

Drei typische Haushaltsprofile mit potenzieller Ersparnis durch dynamische Tarifierung. Die tatsächliche Ersparnis hängt davon ab, wie konsequent du Verbrauch in günstige Stunden verschieben kannst.

Solo / Singles
1.800 kWh/Jahr
Potenzielle Ersparnis:5–10 %
Familie 4 Personen
4.200 kWh/Jahr
Potenzielle Ersparnis:8–15 %
Familie + E-Auto + WP
9.500 kWh/Jahr
Potenzielle Ersparnis:15–30 %

Werte sind Modellschätzungen für dynamische Tarife im Vergleich zu klassischen Festpreisen. Reale Ersparnis hängt von Verbrauchsprofil, Lastverschiebung und Smart-Meter ab.

Vor dem Wechsel klären

Häufige Fragen, klar beantwortet

Ist SimplyGreen dasselbe wie der dynamische Stromtarif von ENTEGA?

Vertragspartner ist in beiden Fällen die ENERGY MARKET SOLUTIONS GMBH, Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin, HRB 233 200 – das steht wörtlich auf Seite 1 der SimplyGreen-AGB (Stand Januar 2026), und ENTEGA schreibt auf der eigenen Produktseite, das Angebot werde „von der ENTEGA-Tochtergesellschaft Energy Market Solutions (EMS) bereitgestellt“ (abgerufen 08.08.2026). Auch die Apps laufen auf derselben Plattform: SimplyGreen Cockpit trägt die Android-Kennung io.eliq.simplygreen, ENTEGA Cockpit die Kennung io.eliq.entega. Preislich unterscheiden sich die öffentlich abrufbaren Seiten vor allem in einem Punkt: SimplyGreen beziffert seine Aufschläge in der FAQ (4,99 Euro brutto im Monat, 2,39 ct/kWh brutto), auf der ENTEGA-Produktseite steht dazu keine Zahl. Was in den jeweiligen Vertragsunterlagen oder in der Rechnerausgabe steht, haben wir nicht geprüft. Daneben gibt es weitere Unterschiede in der Darstellung, etwa die Bundesweit-Zusage, die nur ENTEGA ausspricht.

Wie lange bin ich gebunden – die Angaben widersprechen sich, was gilt?

Die FAQ nennt eine Mindestlaufzeit von einem Monat mit automatischer Verlängerung um je einen Monat. Die AGB sagen etwas anderes: Nach Ziff. 10.1 sind Verträge ohne feste Bindung mit einer Frist von einem Monat kündbar, nach Ziff. 10.2 verlängern sich Verträge mit Mindestlaufzeit „auf unbestimmte Zeit“ und sind danach „jederzeit mit einer Frist von einem Monat“ in Textform kündbar. Die Produktseite dynamisch.simplygreen.de wirbt zusätzlich mit „Monatlich kündbar, keine Mindestvertragslaufzeit“ (abgerufen 08.08.2026). Die Anbieterangaben widersprechen sich also. Entscheidend ist, ob in deiner Vertragsbestätigung eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist.

Was kostet eine Korrekturrechnung bei SimplyGreen?

Nach Ziff. 6.3 der AGB dynamisch (Stand Januar 2026) beziffert der Anbieter die Kosten für eine Rechnungsanpassung, die du zu vertreten hast – insbesondere weil du selbstabgelesene Messwerte nicht oder zu spät übermittelt hast – als Schadenspauschale von 17,85 Euro brutto je Rechnungsanpassung. Der Gegenbeweis ist ausdrücklich zugelassen: Du darfst nachweisen, dass gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unabhängig davon kostet jede zusätzliche Rechnung außerhalb der Jahresabrechnung nach Ziff. 5.4 pauschal 2,00 Euro.

Warum ist mein erster Liefermonat gar nicht dynamisch?

Nach Ziff. 7.1.1 lit. a der AGB wird der Börsenpreis „für den 1. Liefermonat vertraglich fixiert und garantiert“; der fixierte Wert steht im Angebot beziehungsweise in deiner Vertragsbestätigung. Erst ab dem zweiten Liefermonat gilt der Day-Ahead-Preis der EPEX Spot, der sich viertelstündlich anpasst. Praktisch heißt das: Im Startmonat ist SimplyGreen dynamisch faktisch ein Festpreistarif, und auf deiner ersten Jahresrechnung stehen der fixierte und der variable Börsenpreis als getrennte Positionen. Wie hoch der fixierte Preis ausfällt, veröffentlicht der Anbieter nicht – er wird individuell vereinbart.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich umziehe?

Nach Ziff. 10.3 der AGB dynamisch kannst du den Vertrag bei einem Umzug außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, wahlweise zum Auszugstermin oder später. Das gilt allerdings nicht, wenn Energy Market Solutions dir innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform anbietet, den Liefervertrag an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, und die Belieferung dort möglich ist. Für die Kündigung brauchst du die neue Anschrift und die Marktlokationsnummer. Weil sich mit der Adresse auch das Netzgebiet ändert, ändert sich zugleich der regionsabhängige Teil deines Preises – die Größenordnung zeigt das Beispiel Köln gegen Rostock weiter oben: 125,96 Euro brutto Unterschied im Jahr bei 3.500 kWh, Stand 08.08.2026.

Wird meine Verbrauchsverschiebung bei SimplyGreen überhaupt abgerechnet?

Nur unter zwei Bedingungen. Ohne intelligentes Messsystem greift Ziff. 5.2.2 der AGB: Die Börsenpreise werden über das Standardlastprofil deines Netzbetreibers zugeordnet, und der Anbieter hält im selben Abschnitt selbst fest, dass eine „kundenseitige Verschiebung von Verbräuchen in Zeiträume günstiger Börsenpreise nicht möglich“ ist. Buchen kannst du den Tarif trotzdem – ein Smart Meter ist bei SimplyGreen keine Voraussetzung. Hast du eines, gilt nach Ziff. 5.2.1 die viertelstündliche Abrechnung nur, wenn dein Messstellenbetreiber die Werte „in einer bearbeitbaren Form“ an Energy Market Solutions liefert. Auch die App-Optimierung mit Emulate Energy ist laut Anbieter ausschließlich mit Smart Meter nutzbar. Zum Vergleich: Bei Ostrom setzt der dynamische Tarif SimplyDynamic laut Anbieterseite ein Smart Meter bereits für den Vertragsabschluss voraus (abgerufen 08.08.2026).

Tarifdaten geprüft am 08.08.2026

Quelle und nächster Schritt

Geprüfte Primärquelle: offizielle Produktseite zu SimplyGreen Dynamisch auf www.simplygreen.de. Anbieterangaben können sich ändern; maßgeblich sind das persönliche Angebot und die beim Abschluss bereitgestellten Vertragsunterlagen.

Tarif bei SimplyGreen ansehen Externer Link · Offizielle Anbieterwebsite · öffnet in neuem Tab.
Inhaltsverzeichnis 6 Abschnitte
Transparenz · 15 Belege

Geprüfte Quellen zu SimplyGreen

Quellenstand 08.08.2026