Warum diese Seite existiert
Auf jeder Anbieterseite findest du Beispielrechnungen. Damit du sie einordnen kannst, legen wir hier den kompletten Rechenweg offen: von der Strombörse bis zu dem Betrag, der auf deiner Jahresrechnung steht. Alle Werte auf dieser Seite haben wir am 08.08.2026 an den unten verlinkten Quellen geprüft.
Schritt 1: Der Börsenpreis
Ausgangspunkt ist der Day-Ahead-Preis der EPEX SPOT für die Gebotszone Deutschland/Luxemburg (DE-LU). Dort wird für jede Stunde des Folgetages ein Preis ermittelt. Dynamische Tarife geben genau diese Stundenpreise weiter, meist in ct/kWh netto. Für eine Jahresbetrachtung bilden wir den verbrauchsgewichteten Mittelwert über alle Stunden – nicht den einfachen Durchschnitt, weil du nicht in jeder Stunde gleich viel verbrauchst.
Schritt 2: Der Anbieteraufschlag
Darauf legt der Anbieter seine Marge samt Beschaffungs- und Bilanzkreiskosten. Manche Anbieter beziffern den Aufschlag öffentlich, andere nicht. Wir rechnen ausschließlich mit Werten, die der jeweilige Anbieter selbst veröffentlicht hat. Welche das sind, steht in unserer Transparenzübersicht.
Schritt 3: Das Netzentgelt
Das Netzentgelt besteht aus einem Arbeitspreis (ct/kWh) und einem Grundpreis (Euro pro Jahr). Beide setzt dein örtlicher Verteilnetzbetreiber fest und veröffentlicht sie jährlich in einem Preisblatt. Sie unterscheiden sich regional deutlich. Es gibt keinen bundesweiten Wert, den man einsetzen könnte – deshalb ist jede Beispielrechnung ohne Postleitzahl nur eine Modellrechnung.
Schritt 4: Die Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe zahlt der Lieferant an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege. Die Höchstbeträge stehen in § 2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und hängen von der Einwohnerzahl ab:
| Gemeinde | Höchstsatz (ct/kWh) |
|---|---|
| bis 25.000 Einwohner | 1,32 |
| bis 100.000 Einwohner | 1,59 |
| bis 500.000 Einwohner | 1,99 |
| über 500.000 Einwohner | 2,39 |
| Schwachlaststrom (alle Größen) | 0,61 |
| Sondervertragskunden | 0,11 |
Quelle: § 2 KAV, abgerufen 08.08.2026. Es sind Höchstbeträge – eine Gemeinde kann weniger verlangen.
Schritt 5: Die drei Umlagen 2026
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Werte für 2026 im Oktober 2025 veröffentlicht (netto, je kWh):
- KWKG-Umlage: 0,446 ct/kWh
- Aufschlag für besondere Netznutzung (Rechtsgrundlage § 19 Abs. 2 StromNEV, früher „§-19-Umlage“): 1,559 ct/kWh
- Offshore-Netzumlage: 0,941 ct/kWh
Summe: 2,946 ct/kWh netto. Quellen: netztransparenz.de (Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber) sowie die Zusammenstellung von ISPEX vom 24.10.2025, beide abgerufen 08.08.2026. Die Veröffentlichung stand unter dem Vorbehalt eines geplanten Bundeszuschusses; falls sich die Werte unterjährig ändern, aktualisieren wir sie hier.
Schritt 6: Die Stromsteuer
§ 3 Stromsteuergesetz nennt 20,50 Euro je Megawattstunde. Das sind 2,05 ct/kWh netto, bundesweit gleich (abgerufen 08.08.2026).
Schritt 7: Das Messentgelt
Was der Messstellenbetrieb kosten darf, begrenzt das Messstellenbetriebsgesetz. Für eine moderne Messeinrichtung sind es nach § 32 Abs. 1 MsbG höchstens 25 Euro brutto im Jahr. Für ein intelligentes Messsystem im optionalen Einbaufall gelten nach § 30 Abs. 3 MsbG insgesamt höchstens 60 Euro brutto, davon höchstens 30 Euro für dich als Anschlussnutzer und 30 Euro für den Netzbetreiber. In den Pflichteinbaufällen gelten die gestaffelten Obergrenzen aus § 30 Abs. 1 MsbG. Details dazu auf unserer Seite Dynamischer Tarif ohne Smart Meter.
Schritt 8: Die Umsatzsteuer
Auf alle vorgenannten Nettobeträge kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Messentgelt-Obergrenzen des MsbG sind bereits Bruttowerte und werden deshalb erst danach addiert.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Alle Eingangswerte hier sind gekennzeichnete Annahmen, keine gemessenen oder recherchierten Werte. Börsenpreis, Aufschlag und Netzentgelt sind Platzhalter; im Rechner setzen wir stattdessen den vom Anbieter veröffentlichten Aufschlag und das Preisblatt deines Netzbetreibers ein.
- Annahme Verbrauch: 3.500 kWh/Jahr
- Annahme Börsenpreis (verbrauchsgewichtet): 8,000 ct/kWh netto
- Annahme Anbieteraufschlag: 1,500 ct/kWh netto, Anbieter-Grundpreis 0 Euro
- Annahme Netzentgelt: 8,000 ct/kWh netto plus 120,00 Euro netto Grundpreis
- Konzessionsabgabe: 1,590 ct/kWh (Gemeinde bis 100.000 Einwohner, § 2 KAV)
- Umlagen: 2,946 ct/kWh netto
- Stromsteuer: 2,050 ct/kWh netto
- Annahme Messentgelt: intelligentes Messsystem, optionaler Einbau, Anschlussnutzeranteil 30,00 Euro brutto (§ 30 Abs. 3 MsbG)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Arbeitspreis netto (Summe der ct-Positionen) | 24,086 ct/kWh |
| Arbeitspreis × 3.500 kWh | 843,01 Euro |
| Netz-Grundpreis | 120,00 Euro |
| Zwischensumme netto | 963,01 Euro |
| Umsatzsteuer 19 % | 182,97 Euro |
| Zwischensumme brutto | 1.145,98 Euro |
| Messentgelt brutto | 30,00 Euro |
| Jahresbetrag brutto | 1.175,98 Euro |
Rechnerisch entspricht das 33,60 ct/kWh brutto.
Warum wir fünf Verbrauchsprofile rechnen
Wir rechnen jeden Anbieter mit 2.500, 3.500, 4.500, 6.000 und 9.000 kWh im Jahr durch. Der Grund: Grundpreise und Messentgelte sind Fixkosten. Bei 2.500 kWh fallen sie pro Kilowattstunde stark ins Gewicht, bei 9.000 kWh kaum noch. Ein Tarif mit hohem Grundpreis und niedrigem Aufschlag kann bei 9.000 kWh vorn liegen und bei 2.500 kWh hinten. Ein einzelner Musterhaushalt würde diese Umkehrung verdecken. Die Schwelle von 6.000 kWh hat zusätzlich rechtliche Bedeutung, weil ab dort nach § 29 Abs. 1 MsbG der Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems greift.
Wir schätzen nicht
Wenn ein Anbieter seinen Aufschlag oder seinen Grundpreis nicht öffentlich beziffert, tragen wir dort nichts ein. Das Feld bleibt leer und wird als „nicht öffentlich beziffert“ gekennzeichnet. Wir leiten keine Werte aus Vergleichsportalen, Pressemitteilungen oder Erfahrungswerten ab und rechnen keine Platzhalter in Endpreise ein. Eine leere Zelle ist eine Aussage über die Datenlage, keine Bewertung des Anbieters.
Quellen
- EPEX SPOT, Marktdaten Day-Ahead DE-LU – abgerufen 08.08.2026
- SMARD, Strommarktdaten der Bundesnetzagentur – abgerufen 08.08.2026
- § 2 KAV – abgerufen 08.08.2026
- § 19 StromNEV – abgerufen 08.08.2026
- netztransparenz.de, Umlagen 2026 – abgerufen 08.08.2026
- ISPEX, Umlagen auf Strom 2026 (24.10.2025) – abgerufen 08.08.2026
- § 3 StromStG – abgerufen 08.08.2026
- § 30 MsbG und § 32 MsbG – abgerufen 08.08.2026