Live-Daten Redaktionell geprüft

Anbieterprofil · Tarifcheck

Green Planet Energy

Dynamischer Stromtarif: Preislogik, Messvoraussetzungen, Vertragsbedingungen und offene Punkte aus den veröffentlichten Unterlagen.

Kurztest 2 Min. Prüfakte ca. 15–20 Min. Tarifdaten geprüft am 08.08.2026

Green Planet Energy in zwei Minuten

Die schnelle Entscheidung verbindet Tarifunterlagen, unabhängige Marktquellen und einen einheitlichen Vollkostenvergleich.

Passt gut

Tarif und Haushalt greifen ineinander

Haushalte, die Genossenschaftsmodell, Ökostrom und dynamische Abrechnung verbinden möchten.

Eher nicht

Wenig verschiebbare Last

Wenn Verbrauch kaum zeitlich steuerbar ist oder ein fester Monatsbetrag wichtiger ist, sollte ein günstiger Festtarif immer als Kontrollangebot danebenstehen.

Vor Abschluss

Offenen Punkt klären

Unbestätigte Kunden- und Gebührenangaben wurden aus dem Profil entfernt.

3.500 kWh · gleiche PLZ · gleicher Starttermin

Green Planet Energy fair gegen einen Festtarif prüfen

Städtebeispiele und einzelne Börsenstunden entscheiden keinen Tarifvergleich. Stelle dem persönlichen Green Planet Energy-Angebot einen normalen Festtarif mit denselben Haushaltsdaten gegenüber.

Unabhängige EinordnungNicht passend belegt

Für diesen Tarif liegt im gepflegten Katalog kein passender unabhängiger Kostenwert vor. Wir übertragen keine Note eines anderen Produkts.

Persönlicher VollkostenvergleichNoch offen

Green Planet Energy-Angebot und Festtarif mit identischer PLZ, 3.500 kWh, Starttermin und Laufzeit gegenüberstellen. Ohne beide Angebote nennen wir keinen Sieger.

Die ehrliche Entscheidungsgrenze

Der dynamische Tarif ist finanziell erst im Vorteil, wenn sein vollständiger Jahrespreis inklusive Messkosten unter dem vergleichbaren Festtarif liegt. Ein niedriger Börsenwert allein reicht nicht.

Kein Sparversprechen: Rechne nur mit Lastverschiebung, die dein Haushalt technisch und im Alltag wirklich umsetzen kann.

Tarif-Schnellcheck

Die entscheidenden Konditionen

Produkt
Dynamischer Stromtarifexakten Tarifnamen im Angebot abgleichen
Preistakt
Viertelstündliche Messung.Zeitauflösung der veröffentlichten Logik
Endpreis
persönlicherst mit PLZ, Verbrauch und Messstatus belastbar
Quelle
green-planet-energy.deTarifblatt und Vertragszusammenfassung sichern
Geprüftes Produkt

Dynamischer Stromtarif

Dynamisches Ökostrommodell; alle Preisbestandteile stehen in der aktuellen Tarifberechnung.

Vertrag
Monatlich kündbar laut Produktinformation.
Voraussetzung
Ein intelligentes Messsystem mit passender Tarifanwendung ist erforderlich.

Weitere Tarifvarianten: Im gepflegten Katalog nicht belegt; persönliches Angebot prüfen.

Vor dem Abschluss

Drei Angaben schriftlich sichern

  1. Gesamtpreis: Welche festen, variablen, regionalen und Messkosten gelten an deiner PLZ?
  2. Abrechnungsstart: Ab wann werden echte zeitaufgelöste Messwerte verwendet?
  3. Vertrag: Welche Laufzeit, Kündigungsfrist und Übergangsabrechnung stehen in der Vertragszusammenfassung?

Primärquelle: Dynamischer Stromtarif bei Green Planet Energy. Maßgeblich bleibt das persönliche Angebot.

Vollständige Prüfakte

Green Planet Energy ausführlich geprüft

Hier folgen die vollständigen Tarif-, Regional-, Technik- und Vertragsbelege. Teilkosten bleiben klar vom persönlichen Endpreis getrennt.

Recherchebasis

Tarif, Markt und Haushalt getrennt geprüft

TarifunterlagenPreislogik und Vertrag geprüftProduktseite, Tarifangaben und Messvoraussetzungen
Einheitlicher MarktvergleichFesttarif als Kontrolle3.500 kWh, gleiche PLZ und gleicher Starttermin; kein unpassender Fremdwert
HaushaltsvergleichVollkosten statt LockpreisPersönliches Angebot gegen einen Festtarif mit gleichen Daten

Die Ebenen werden nicht zu einer künstlichen Gesamtnote vermischt: Anbieterunterlagen belegen den Tarif und der einheitliche Haushaltsvergleich prüft den vollständigen Endpreis. Einen nicht passend verfügbaren Drittwert ersetzen wir nicht durch eine fremde oder erfundene Note.

So ist das Urteil abgesichert

Tarif: Preislogik, Vertragsbedingungen, Messvoraussetzungen und Abrechnung aus den veröffentlichten Unterlagen.

Markt: unabhängige Vergleichswerte werden mit Datum und eigener Bedeutung ausgewiesen.

Für die Entscheidung zählt anschließend der vollständige persönliche Endpreis bei identischer PLZ, identischem Verbrauch und gleichem Starttermin.

Wichtigster Befund

Der Anteil kostet 55 Euro – und dein Geld ist danach fast drei Jahre gebunden

Green Planet Energy ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Hamburg (§ 1 der Satzung, Stand 27.02.2024). Wer Mitglied wird, kauft keinen Tarifvorteil, sondern zeichnet Eigenkapital. Die Satzung ist an dieser Stelle sehr konkret: „Der Geschäftsanteil beträgt 55,00 Euro (in Worten: fünfundfünfzig). Er ist sofort in voller Höhe einzubringen“ (§ 42 Abs. 1). Bis zu 399 weitere Anteile sind möglich; für Beteiligungen mit mehr als 100 Anteilen können Vorstand und Aufsichtsrat Beschränkungen vorsehen (§ 42 Abs. 2). Eine Nachschusspflicht besteht nicht (§ 42 Abs. 3) – dein Risiko ist also auf das eingezahlte Geld begrenzt.

Der Punkt, den die Produktseiten nicht betonen, steht in § 5 Abs. 1: Die Mitgliedschaft ist „zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren schriftlich“ kündbar. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (§ 45). Und § 10 Abs. 2 gibt der Genossenschaft nach dem Ausscheiden weitere sechs Monate Zeit für die Auszahlung. Konkret: Wer im August 2026 kündigt, scheidet zum 31.12.2028 aus und bekommt sein Auseinandersetzungsguthaben spätestens Ende Juni 2029. Das sind fast drei Jahre Kapitalbindung für 55 Euro; je nach Kündigungszeitpunkt liegen zwischen Kündigung und Auszahlung zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre. Schneller geht es nur über § 6 – die Übertragung des Geschäftsguthabens an ein anderes Mitglied, die aber die Zustimmung des Vorstands braucht und voraussetzt, dass du jemanden findest.

Wohnort-Effekt zuerst

Regulierte regionale Preisbestandteile

Das ist kein Tarif-Endpreis und kein Anbieter-Ranking. Verglichen werden ausschließlich Kostenbestandteile, die sich durch Netzgebiet und Wohnort ändern.

Regionaler Preischeck

Hamburg gegen Leipzig bei 2.500 kWh: 157,38 Euro Unterschied, bevor der Anbieter überhaupt etwas berechnet

Beispiel, kein Angebot. Annahmen: 2.500 kWh Jahresverbrauch, Eintarifzähler im Haushaltsnetz, Netzentgelte 2026, Stand 08.08.2026, Beispielregionen Hamburg (PLZ 20095, Hamburger Energienetze GmbH) und Leipzig (PLZ 04109, Netz Leipzig GmbH). Die folgende Tabelle zeigt bewusst nur die regionsabhängigen Bestandteile – also den Preis vor Börsenpreis und vor Anbieteranteil. Das ist bei diesem Anbieter kein Stilmittel, sondern Notwendigkeit: Für Ökostrom flex existiert kein öffentliches Preisblatt (siehe nächster Abschnitt). Beide Städte haben mehr als 500.000 Einwohner, deshalb steht in beiden Spalten der Höchstsatz der Konzessionsabgabe nach § 2 KAV von 2,39 ct/kWh.

Einordnung: Die Werte enthalten regulierte Netz- und Abgabenbestandteile, aber weder Börsenenergie noch den vollständigen Anbieteranteil oder alle Messkosten. Sie sind kein Tarif-Endpreis.

Hamburg (Stadtgebiet) · 20095593,99 €pro Jahr

Regulierte Teilkosten bei 2.500 kWh

Leipzig · 04109436,61 €pro Jahr

Regulierte Teilkosten bei 2.500 kWh

Wohnortbedingter Unterschied157,38 € pro JahrGleicher Verbrauch, unterschiedliche Netzgebiete
Regionsabhängige Preisbestandteile bei 2.500 kWh im Jahr, Stand 08.08.2026. Beispielrechnung, kein Angebot.
Bestandteil Hamburg (Stadtgebiet)
20095 · Hamburger Energienetze GmbH (vormals Stromnetz Hamburg)
Leipzig
04109 · Netz Leipzig GmbH
Netzentgelt Arbeitspreis 9,70 ct 4,29 ct
Umlagen 2026 (KWKG, besondere Netznutzung, Offshore) 2,946 ct 2,946 ct
Stromsteuer (§ 3 StromStG) 2,05 ct 2,05 ct
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) 2,39 ct 2,39 ct
Summe Arbeitspreis 17,086 ct 11,676 ct
davon bei 2.500 kWh 427,15 € 291,90 €
Netzentgelt Grundpreis 72,00 € 75,00 €
Summe netto 499,15 € 366,90 €
Umsatzsteuer 19 % 94,84 € 69,71 €
Summe brutto pro Jahr 593,99 € 436,61 €
Unterschied im Jahr 157,38 € allein durch Netzgebiet und Konzessionsabgabe

Was hier NICHT drinsteht: der Börsenpreis und der Anbieteranteil. Die Tabelle zeigt nur die Bestandteile, die von deinem Wohnort abhängen und auf die kein Stromanbieter Einfluss hat. Messstellenentgelt kommt zusätzlich hinzu. Vollständigen Rechenweg ansehen

Netzentgelte: Preisblatt 2026 Hamburger Energienetze GmbH (vormals Stromnetz Hamburg) · Preisblatt 2026 Netz Leipzig GmbH · Umlagen: netztransparenz.de · abgerufen 08.08.2026

Zwischen beiden Städten liegen 157,38 Euro brutto im Jahr: 593,99 Euro in Hamburg gegen 436,61 Euro in Leipzig. Das sind rund 36 Prozent mehr Netz- und Abgabenlast in Hamburg – bei identischem Anbieter, identischem Tarif und identischem Börsenpreis. Ursache ist allein der Netzarbeitspreis: 9,70 gegen 4,29 ct/kWh netto. Über alle Bestandteile summiert sich der Arbeitspreis auf 17,086 gegen 11,676 ct/kWh netto, also 5,410 ct/kWh Unterschied.

Der Netzgrundpreis wirkt sogar leicht gegen diese Differenz: In Leipzig sind es 75,00 Euro im Jahr, in Hamburg 72,00 Euro netto. Rechnerisch gleicht dieser Vorsprung von 3,00 Euro den Arbeitspreisnachteil nur bis zu einem Jahresverbrauch von rund 55 kWh aus – oberhalb davon, also in jedem realen Haushalt, ist Hamburg teurer. Der Messstellenbetrieb steckt in dieser Tabelle nicht drin; für den Anteil des Anschlussnutzers beim optionalen Einbau eines intelligenten Messsystems liegt die Obergrenze nach § 30 Abs. 3 MsbG bei 30 Euro brutto im Jahr, der tatsächliche Betrag steht im Preisblatt deines grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Vollständige Tarifübersicht
Tarifportfolio

Alle Privatkundentarife im Überblick

Tarife und veröffentlichte Konditionen von Green Planet Energy
Tarif Typ Grundpreis Arbeitspreis Laufzeit Smart Meter Beleglage
Ökostrom flex (dynamischer Stromtarif) dynamisch Nicht öffentlich beziffert. Im Anbieterrechner enthielt der Grundpreis am 08.08.2026 einen Anbieteranteil von 7,834 EUR/Monat brutto; der Rest ist netzgebietsabhängig. Fixer Arbeitspreis plus variabler Energiepreis nach dem viertelstündlichen Day-Ahead-EPEX-Börsenpreis des Liefertags (Ziff. 4.1 Tarifbedingungen). Anbieteranteil im Rechner am 08.08.2026: 4,335 ct/kWh brutto, ausgewiesen als „Beschaffungsnebenkosten“. unbestimmte Zeit, keine Mindestlaufzeit; 4 Wochen Kündigungsfrist beiderseits (Ziff. 5.1 AGB) zwingend: iMSys nach § 2 Nr. 7 MsbG, TAF7-Zählerstandsgangmessung, mindestens 7 aufeinanderfolgende Tage Viertelstundenwerte; bis dahin Abrechnung nach Ökostrom aktiv AGB
Ökostrom aktiv (Festtarif, zugleich Übergangstarif vor flex) fest nicht öffentlich beziffert; erscheint nur im Anbieterrechner nach PLZ-Eingabe nicht öffentlich beziffert; konstanter Arbeitspreis mit Preisgarantie, Umfang der Garantie nach Ziff. 4.2 AGB ohne Umsatz- und Stromsteueränderungen unbestimmte Zeit, 4 Wochen Kündigungsfrist nein AGB
Echter Ökostrom mit Mitgliedervorteil (Genossenschaftsstrom) sondertarif nicht beziffert; Mitgliedervorteil laut Produktseite 1 EUR/Monat Nachlass auf die Grundgebühr nicht beziffert; Mitgliedervorteil 0,5 ct/kWh Nachlass auf den Arbeitspreis (bei 2.500 kWh zusammen 24,50 EUR/Jahr) Liefervertrag 4 Wochen kündbar; Voraussetzung ist mindestens ein Geschäftsanteil zu 55,00 EUR mit zweijähriger Kündigungsfrist zum Geschäftsjahresende (§§ 42, 5 Satzung) nein Produktseite
Ökostrom vario (monatsvariabler Arbeitspreis) hybrid nicht öffentlich beziffert; ein zuvor eingebetteter Wert von 13,90 EUR/Monat (Gültigkeit ab 01.02.2026) war am 08.08.2026 nicht mehr reproduzierbar monatlich neu festgesetzt, Veröffentlichung für den Folgemonat ab dem 20. eines Monats im Onlineportal; Zahlenwert am 08.08.2026 nicht statisch abrufbar unbestimmte Zeit nein; Zählerstand ist zum Monatsende selbst zu übermitteln Archivstand
Wärmestrom dynamisch (Wärmepumpe, separate Messung) dynamisch nicht öffentlich beziffert; bei separater Messung entfällt der Netzgrundpreis, es gilt das reduzierte Netzentgelt nach § 14a EnWG fixer Anteil plus Day-Ahead-Börsenpreis, Kalkulation wie Ökostrom flex; Zahlenwerte nur im Anbieterrechner unbestimmte Zeit, 4 Wochen Kündigungsfrist zwingend, wie bei Ökostrom flex Produktseite
Autostrom dynamisch (Wallbox, separate Messung) dynamisch nicht öffentlich beziffert fixer Anteil plus Day-Ahead-Börsenpreis; Zahlenwerte nur im Anbieterrechner unbestimmte Zeit, 4 Wochen Kündigungsfrist zwingend Produktseite
proWindgas (Gas-Basistarif, zur Einordnung der Preistransparenz) fest (Gas) 16,57 EUR/Monat 16,63 ct/kWh zzgl. 0,4 ct/kWh Förderbeitrag nicht angegeben entfällt Produktseite
proWindgas plus (Gas-Fördertarif, zur Einordnung der Preistransparenz) fest (Gas) 16,57 EUR/Monat 17,23 ct/kWh zzgl. 1 ct/kWh Förderbeitrag nicht angegeben entfällt Produktseite

Woher die Angaben stammen: AGB = die Vertragsbedingungen selbst; Produktseite = die Anbieterseite zum Tarif, die sich jederzeit ändern kann; Archivstand = ein archivierter Seitenstand, weil die Originalseite nicht abrufbar war.

Vollständige Recherche

Technik, Vertrag und offene Punkte

Die folgenden Kapitel bleiben vollständig sichtbar. Die wichtigsten Preis- und Regionaldaten stehen bereits weiter oben.

Mitgliedschaft und Stromvertrag sind zwei Verträge mit zwei völlig verschiedenen Fristen

Beides wird oft in einem Atemzug genannt, ist aber getrennt. Die Satzung stellt in § 2 Abs. 4 ausdrücklich fest: „Die Ausdehnung der Geschäftsbetriebe auf Nichtmitglieder ist zugelassen.“ Und die AGB knüpfen die Belieferung in Ziffer 1.1 allein an den Status als Letztverbraucher bis 100.000 kWh Jahresverbrauch, außerhalb der Grundversorgung – von einer Mitgliedschaft ist dort keine Rede. Du kannst also Strom beziehen, ohne Anteile zu zeichnen, und Anteile zeichnen, ohne Strom zu beziehen.

Die Fristen liegen entsprechend weit auseinander: Der Liefervertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist nach Ziffer 5.1 der AGB von beiden Seiten mit vier Wochen kündbar. Die Mitgliedschaft dagegen mit zwei Jahren zum Geschäftsjahresende. Wer nur wegen des Mitgliedervorteils beitritt und ein Jahr später den Anbieter wechselt, ist aus dem Stromvertrag in einem Monat raus – aus der Genossenschaft frühestens Ende 2028. Umgekehrt kann die Genossenschaft dich nach § 9 Abs. 1 lit. b der Satzung ausschließen, wenn du zahlungsunfähig wirst; gegen den Ausschluss ist binnen eines Monats Beschwerde beim Aufsichtsrat möglich, danach ist der ordentliche Rechtsweg nach § 9 Abs. 5 ausgeschlossen.

Was der Mitgliedervorteil bei 2.500 kWh einbringt – und was er nicht abdeckt

Auf der Seite Genossenschaftsstrom beziffert der Anbieter den Vorteil mit „1 € auf die Grundgebühr“ und „0,5 ct pro kWh auf den Arbeitspreis“ (Anbieterangabe, abgerufen 08.08.2026). Bei einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh – der Größenordnung eines Zwei-Personen-Haushalts – sind das 12,00 Euro über die Grundgebühr plus 12,50 Euro über den Arbeitspreis, zusammen 24,50 Euro im Jahr. Rein rechnerisch hättest du die 55 Euro nach gut zwei Jahren wieder drin; da der Anteil aber zurückgezahlt wird, sind die 55 Euro keine Gebühr, sondern gebundenes Kapital. Der eigentliche Preis ist der entgangene Zins plus das Verlustrisiko.

Dieses Risiko ist real, wenn auch begrenzt: Nach § 48 Abs. 2 der Satzung können die Geschäftsguthaben zur Deckung eines Jahresfehlbetrags herangezogen werden, und für die Auszahlung beim Austritt ist nach § 10 Abs. 1 der festgestellte Jahresabschluss maßgebend, wobei Verlustvorträge anteilig zu berücksichtigen sind. Auf Rücklagen und sonstiges Vermögen hast du keinen Anspruch. Auf der Ertragsseite steht die Dividende, über die nach § 47 Abs. 2 die Vertreterversammlung entscheidet – ein Automatismus ist das nicht, der Anbieter schreibt selbst, die Entscheidung hänge „immer vom jeweiligen tatsächlichen Jahresergebnis“ ab. Für das Geschäftsjahr 2025 meldete die Genossenschaft am 02.07.2026 einen Jahresüberschuss von 3,1 Millionen Euro und eine beschlossene Dividende von 2 Prozent, also 1,10 Euro je Anteil.

Wichtig für die Tarifwahl: Die Seite Genossenschaftsstrom bezieht den Vorteil auf den Festtarif „Echter Ökostrom“ („hat mit Mitgliedervorteil einen günstigeren Arbeits- und Grundpreis als unsere anderen Haushaltsstromtarife“ – Anbieterangabe). Auf der Bestellstrecke für Ökostrom flex wird der Mitgliedervorteil am 08.08.2026 nicht erwähnt. Ob er sich mit dem dynamischen Tarif kombinieren lässt, ist damit nicht dokumentiert – frag das vor Vertragsschluss ab.

Ökostrom flex: was in den Tarifbedingungen steht, Ziffer für Ziffer

Für den dynamischen Tarif gibt es zwar kein Preisblatt, aber ein öffentliches PDF mit AGB und Tarifbedingungen (Stand 15.08.2025). Ziffer 4.1 in der flex-Fassung beschreibt den Preis als Summe aus verbrauchsunabhängigem Grundpreis, verbrauchsabhängigem Arbeitspreis und einem variablen Energiepreis, der sich „nach dem viertelstündlichen Day-Ahead EPEX-Börsenpreis für den Liefertag“ bestimmt. In Grund- und Arbeitspreis stecken laut derselben Ziffer Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgaben, KWKG- und Offshore-Netzumlage, der Aufschlag nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Umsatzsteuer, Stromsteuer sowie „Kosten für die Beschaffung von Ökostromzertifikaten und Vertriebskosten“. Der letzte Halbsatz ist der Anbieteranteil – beziffert wird er im Vertragswerk nicht.

Drei weitere Ziffern sind für die Praxis relevant. Ziffer 3.6 setzt den Abrechnungszeitraum auf einen Kalendermonat, und die flex-Fassung von Ziffer 3.4 sieht die Abrechnung unmittelbar auf Grundlage der vom Messstellenbetreiber übermittelten Werte vor – die in den allgemeinen AGB geregelten gleichbleibenden monatlichen Abschläge entfallen damit für diesen Tarif. Ziffer 4.3 erlaubt Preisänderungen „nach billigem Ermessen“ mit ausdrücklichem Hinweis auf die gerichtliche Billigkeitskontrolle; nach Ziffer 4.5 nur zum Monatsanfang, mit einem Monat Vorlauf und Sonderkündigungsrecht. Und Ziffer 9.3 arbeitet mit einer Zustimmungsfiktion: Widersprichst du einer AGB-Änderung nicht binnen sechs Wochen, gilt sie als angenommen.

Der Anbieteranteil steht auf keiner dauerhaft abrufbaren Seite

Hier endet die Nachprüfbarkeit. Weder die Produktseite zum dynamischen Stromtarif noch die Bestellstrecke noch die Tarifübersicht nennen für Ökostrom flex einen bezifferten Grund- oder Arbeitspreis. Die Zahlen erscheinen erst im JavaScript-Rechner nach Eingabe von Postleitzahl, Adresse und Jahresverbrauch – unter keiner festen URL, damit für dich nicht ohne eigene Abfrage nachprüfbar.

Was wir dort am 08.08.2026 gesehen haben, geben wir als Anbieterangabe mit dieser Einschränkung wieder (Anbieterrechner, Abruf 08.08.2026, Eintarifzähler, nicht dauerhaft adressierbar):

  • Anbieteranteil im Arbeitspreis, im Rechner als Posten „Beschaffungsnebenkosten“ ausgewiesen: 4,335 ct/kWh brutto
  • Anbieteranteil im Grundpreis: 7,834 Euro pro Monat brutto
  • beide Werte in allen von uns abgefragten Netzgebieten gleich hoch

Bei 2.500 kWh Jahresverbrauch entspräche das rund 202 Euro brutto im Jahr. Wir addieren diesen Betrag bewusst nicht zur Tabelle oben: Er stammt aus einer Quelle, die du nicht aufrufen kannst, und ohne den Börsenpreis wäre die Summe ohnehin unvollständig.

Jahresprognosen weisen wir für diesen Tarif nicht aus. Sie müssten auf einem Beschaffungsansatz von 13,52 ct/kWh brutto beruhen, den der Rechner selbst einsetzt. Dieser Ansatz ist eine Anbieterannahme, kein tatsächlicher Börsenpreis und keine Marktdatenquelle; er bestimmt aber etwa die Hälfte jeder Prognose. Zahlen, deren größter Einzelposten eine unbelegte Annahme ist, gehören nicht in einen Vergleich.

Buchbar überall, wo ein TAF7-Zähler steht – und beim Umzug schnell wieder weg

Eine Liste der Netzgebiete oder Postleitzahlen veröffentlicht Green Planet Energy nicht. Die AGB nennen dafür aber saubere sachliche Grenzen statt geografischer: Ziffer 1.1 der Tarifbedingungen Ökostrom flex lässt ausschließlich Letztverbraucher unter 100.000 kWh Jahresverbrauch zu, die über ein intelligentes Messsystem nach § 2 Nr. 7 MsbG verfügen, dessen Konfiguration die Übertragung der Lastgangdaten ermöglicht und das mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage viertelstundenscharfe Lastdaten übermittelt hat. Die nötige Umstellung auf die TAF7-Zählerstandsgangmessung beantragt der Anbieter selbst beim Netz- oder Messstellenbetreiber; laut Anbieter-FAQ dauert das ein bis zwei Monate, in denen zu den Konditionen des Festtarifs Ökostrom aktiv abgerechnet wird. Eine Netzgebietsbeschränkung enthält das Vertragswerk nicht.

Zwei Fallen stehen im Kleingedruckten. Erstens: Kündigst du vor Ablauf der siebentägigen Datenlieferung, erfolgt bis zum Vertragsende überhaupt keine Abrechnung nach flex-Bedingungen (Ziffer 1.1). Zweitens ersetzt die flex-Fassung von Ziffer 5.3 die übliche Umzugsregel – bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht der Vertrag nur fort, wenn du an der neuen Anschrift weiterhin die technischen Voraussetzungen erfüllst, und die neue Adresse muss spätestens zwei Wochen vor dem Umzug gemeldet werden. Wer in eine Wohnung mit altem Zähler zieht, verliert den Tarif. Dazu kommt, was der Anbieter selbst in der FAQ einräumt: keine eigene API, keine automatisierte Steuerung von Verbrauchern, keine Live-Verbrauchsanzeige. Geblieben ist das Onlineportal mit viertelstündlichen Preisen und dem Windpreissignal, das nach Anbieterangabe die Erzeugung der genossenschaftseigenen Windanlagen abbildet.

eG, AG, GmbH: Warum die Rechtsform hier mehr über deinen Einsatz sagt als das Ökostrom-Versprechen

Green Planet Energy, NATURSTROM und Polarstern werden häufig gemeinsam genannt. Was sich sauber belegen lässt, ist ein Unterschied in der Rechtsform – und der ist genau der Punkt, um den es in diesem Profil geht, weil die 55 Euro eine Folge der Genossenschaftsform sind und keine Tarifkomponente.

  • Green Planet Energy: eingetragene Genossenschaft (§ 1 der Satzung, Stand 27.02.2024). Die Mitgliedschaft steht nach § 3 Abs. 1 natürlichen Personen offen und wird durch Beitrittserklärung und Zulassung erworben; jedes Mitglied zeichnet denselben Geschäftsanteil zu 55,00 Euro (§ 42 Abs. 1).
  • NATURSTROM: firmiert laut eigenem Impressum als naturstrom AG, eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 36544 (abgerufen 08.08.2026).
  • Polarstern: nach den über northdata.de abrufbaren Registerdaten die Polarstern GmbH, Amtsgericht München, HRB 191928 (abgerufen 08.08.2026).

Weiter gehen wir bewusst nicht. Unsere Quellen zu den beiden anderen Anbietern belegen die Rechtsform, sonst nichts – insbesondere keine Aussage darüber, ob und wie sich Kundinnen und Kunden dort beteiligen können, und keine Preise oder Aufschläge. Die Website von Polarstern hat automatisierte Abrufe am 08.08.2026 mit HTTP 403 abgewiesen, für NATURSTROM haben wir für dieses Profil keine eigene Preisquelle erhoben. Vergleichende Aussagen, für die uns der Beleg fehlt, stehen deshalb nicht in diesem Text.

Direktvergleich mit Konkurrenz

Schneller Überblick: So schneidet Green Planet Energy gegen zwei populäre Alternativen ab. Klicke auf einen Anbieternamen für den vollständigen Test.

Green Planet EnergyDIESER TEST
Tarifmodell
Ökostrom-Kooperative
Optimiert PV + Speicher + WP + Auto im Set
Reiner Spot-Tarif, niedrige Marge
Preis (ab)
ab 7,80 ct/kWh
Heartbeat-Tarif individuell
Spot + 0,7 ct/kWh
Bewertung
4,2/5
4,4/5
4,3/5
Ideal für
Greenpeace-Wurzeln, Genossenschaft
Komplett-Energie-Haushalte
Profi-Spot-Nutzer
Extra / Bonus
Genossenschafts-Mitglied werden
Eigene KI-Optimierung
Direkt am Börsenpreis

Lohnt sich der Tarif für meinen Haushalt?

Drei typische Haushaltsprofile mit potenzieller Ersparnis durch dynamische Tarifierung. Die tatsächliche Ersparnis hängt davon ab, wie konsequent du Verbrauch in günstige Stunden verschieben kannst.

Solo / Singles
1.800 kWh/Jahr
Potenzielle Ersparnis:5–10 %
Familie 4 Personen
4.200 kWh/Jahr
Potenzielle Ersparnis:8–15 %
Familie + E-Auto + WP
9.500 kWh/Jahr
Potenzielle Ersparnis:15–30 %

Werte sind Modellschätzungen für dynamische Tarife im Vergleich zu klassischen Festpreisen. Reale Ersparnis hängt von Verbrauchsprofil, Lastverschiebung und Smart-Meter ab.

Vor dem Wechsel klären

Häufige Fragen, klar beantwortet

Wie schnell bekomme ich meine 55 Euro wieder, wenn ich austreten will?

Nicht schnell. Nach § 5 Abs. 1 der Satzung kannst du die Mitgliedschaft nur zum Schluss eines Geschäftsjahres mit einer Frist von zwei Jahren schriftlich kündigen; das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (§ 45). Nach dem Ausscheiden hat die Genossenschaft nach § 10 Abs. 2 weitere sechs Monate Zeit für die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Eine Kündigung im August 2026 wirkt also zum 31.12.2028, das Geld ist spätestens Ende Juni 2029 da – fast drei Jahre. Je nach Kündigungszeitpunkt im Jahr liegen zwischen Kündigung und Auszahlung zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre. Schneller geht es nur über § 6, die Übertragung des Geschäftsguthabens an ein anderes Mitglied – dafür brauchst du einen Übernehmer und die Zustimmung des Vorstands. Quelle: Satzung, Stand 27.02.2024, abgerufen 08.08.2026.

Muss ich Mitglied der Genossenschaft sein, um beliefert zu werden?

Nein. § 2 Abs. 4 der Satzung stellt ausdrücklich fest: „Die Ausdehnung der Geschäftsbetriebe auf Nichtmitglieder ist zugelassen.“ Auch Ziffer 1.1 der AGB knüpft die Belieferung allein an den Status als Letztverbraucher mit unter 100.000 kWh Jahresverbrauch außerhalb der Grundversorgung, nicht an eine Mitgliedschaft. Stromvertrag und Mitgliedschaft sind zwei getrennte Verträge mit sehr unterschiedlichen Fristen: vier Wochen beim Liefervertrag (Ziffer 5.1 AGB), zwei Jahre zum Jahresende bei der Mitgliedschaft.

Gilt der Mitgliedervorteil auch für den dynamischen Tarif Ökostrom flex?

Das ist nicht dokumentiert. Die Seite Genossenschaftsstrom beziffert den Vorteil mit 1 Euro auf die Grundgebühr und 0,5 ct/kWh auf den Arbeitspreis und bezieht ihn auf den Tarif „Echter Ökostrom“, der damit „einen günstigeren Arbeits- und Grundpreis als unsere anderen Haushaltsstromtarife“ habe (Anbieterangabe). Auf der Bestellstrecke für Ökostrom flex taucht der Mitgliedervorteil am 08.08.2026 nicht auf. Bei 2.500 kWh wäre der Vorteil 24,50 Euro im Jahr wert. Kläre vor Vertragsschluss direkt beim Anbieter, ob die Kombination möglich ist.

Kann ich mein eingezahltes Geld verlieren?

Teilweise ja, aber begrenzt. Eine Nachschusspflicht besteht nach § 42 Abs. 3 der Satzung nicht, du haftest also nie über die eingezahlten Anteile hinaus. Nach § 48 Abs. 2 können die Geschäftsguthaben aber zur Deckung eines Jahresfehlbetrags herangezogen werden, und für die Auszahlung beim Austritt ist nach § 10 Abs. 1 der festgestellte Jahresabschluss maßgebend, wobei Verlustvorträge anteilig berücksichtigt werden. Auf Rücklagen und sonstiges Vermögen hast du keinen Anspruch. Für 2025 meldete die Genossenschaft am 02.07.2026 einen Jahresüberschuss von 3,1 Millionen Euro und eine beschlossene Dividende von 2 Prozent, also 1,10 Euro je Anteil – über die Ausschüttung entscheidet nach § 47 Abs. 2 jedes Jahr neu die Vertreterversammlung.

Wie stark hängt meine Rechnung vom Wohnort ab?

Stärker, als die Tarifwahl vermuten lässt. Beispiel, kein Angebot: 2.500 kWh Jahresverbrauch, Eintarifzähler, Netzentgelte 2026, Stand 08.08.2026. Im Netzgebiet Hamburg (PLZ 20095, Hamburger Energienetze GmbH) summieren sich Netzentgelt, Konzessionsabgabe, Stromsteuer und Umlagen auf 593,99 Euro brutto im Jahr, im Netzgebiet Leipzig (PLZ 04109, Netz Leipzig GmbH) auf 436,61 Euro brutto. Das sind 157,38 Euro Unterschied oder rund 36 Prozent – noch bevor Börsenpreis und Anbieteranteil dazukommen. Treiber ist der Netzarbeitspreis mit 9,70 gegen 4,29 ct/kWh netto; über alle Bestandteile ergeben sich 17,086 gegen 11,676 ct/kWh netto.

Was passiert, wenn ich kündige, bevor die sieben Tage Lastdaten übermittelt sind?

Dann wirst du nie nach Ökostrom flex abgerechnet. Ziffer 1.1 der Tarifbedingungen sagt das wörtlich: „Kündigt der Kunde den Vertrag vor Abschluss des siebentägigen Zeitraums der Übermittlung von Lastdaten, erfolgt bis zum Vertragsende keine Abrechnung nach den Tarifbedingungen von Ökostrom flex.“ Bis dahin läuft die Abrechnung zu den Konditionen des Festtarifs Ökostrom aktiv. Da die TAF7-Umstellung laut Anbieter-FAQ ein bis zwei Monate dauert und die Kündigungsfrist nur vier Wochen beträgt, ist dieser Fall realistisch.

Wer kümmert sich um die TAF7-Umstellung, und was zählt für Green Planet Energy als ausreichender Zähler?

Die Umstellung auf die TAF7-Zählerstandsgangmessung beantragt Green Planet Energy nach eigener Angabe selbst beim Netz- oder Messstellenbetreiber; laut Anbieter-FAQ dauert das ein bis zwei Monate. Ausreichend ist der Zähler erst, wenn drei Bedingungen aus Ziffer 1.1 der Tarifbedingungen erfüllt sind: intelligentes Messsystem nach § 2 Nr. 7 MsbG, eine Konfiguration, die die Kommunikation der Lastgangdaten ermöglicht, und mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage bereits übermittelter Viertelstundenwerte. Erst ab Beginn des Folgemonats greift der flex-Tarif, davor wird nach Ökostrom aktiv abgerechnet. Wie ein intelligentes Messsystem allgemein funktioniert und wann der Einbau Pflicht ist, steht in unserer Erklärseite zum Smart Meter.

Tarifdaten geprüft am 08.08.2026

Quelle und nächster Schritt

Geprüfte Primärquelle: offizielle Produktseite zu Dynamischer Stromtarif auf green-planet-energy.de. Anbieterangaben können sich ändern; maßgeblich sind das persönliche Angebot und die beim Abschluss bereitgestellten Vertragsunterlagen.

Tarif bei Green Planet Energy ansehen Externer Link · Offizielle Anbieterwebsite · öffnet in neuem Tab.
Inhaltsverzeichnis 6 Abschnitte
Transparenz · 18 Belege

Geprüfte Quellen zu Green Planet Energy

Quellenstand 08.08.2026