Das Wichtigste in Kürze
- Bundesnetzagentur plant 70 bis 90 Prozent Aufschlag auf Grundpreis ab 2029
- Betroffen sind Solardach-Besitzer, Balkonkraftwerke bleiben verschont
- Argument der Behörde widerspricht dem Preisblatt von Netz Leipzig
- Fixkostenanteil ließe sich über Grundpreis fair verteilen
- 555 Industriebetriebe erhalten bis zu 90 Prozent Netzentgelt-Rabatt
Was die Bundesnetzagentur gerade plant

Im August 2026 hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf veröffentlicht, der Haushalten mit Solaranlage einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf ihren Netzentgelt-Grundpreis aufbürdet. In Leipzig kämen damit rund 53 bis 68 Euro im Jahr dazu, quer durch alle Netzgebiete soll die Regelung ab 2029 gelten.
Beschlossen ist das nicht. Die Konsultation läuft bis zum 18. September. Bis Jahresende entscheidet die Behörde. Wer eine Solaranlage betreibt oder plant, hat in diesem Zeitfenster die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Die offizielle Begründung klingt nachvollziehbar: Wer viel Strom selbst erzeugt, beziehe weniger aus dem Netz und zahle „entsprechend geringere Netzentgelte“. So steht es auf der Website der Behörde. Nur stimmt dieser Satz nicht. Er beschreibt einen Zusammenhang, den das Preisblatt so nicht hergibt.
Warum die Begründung nicht trägt
Schauen wir ins aktuelle Preisblatt von Netz Leipzig. Es gilt seit dem 1. Januar 2026 und zeigt das Prinzip, das in ganz Deutschland Standard ist: 4,29 Cent pro Kilowattstunde, von jedem Haushalt im Netzgebiet. Der Preis bleibt gleich, die Menge sinkt. Wer weniger Strom bezieht, überweist am Jahresende weniger Geld, mehr nicht.
Im Supermarkt gilt dasselbe Prinzip, und dort beschwert sich niemand. Wer für 50 Euro einkauft, zahlt weniger Mehrwertsteuer als der Kunde mit dem vollen Wagen. Einen höheren Steuersatz bekommt er dafür nicht.
Ein zweiter Satz derselben Behördenseite geht weiter. Solar-Haushalte verursachten die gleichen Netzkosten wie andere Verbraucher, „müssen aber wegen der geringeren Entnahme bisher deutlich weniger zahlen“. Das Wort „müssen“ macht aus einer simplen Rechenoperation ein moralisches Versäumnis. Die Rechnung dazu steht im Artikel zum Prosumer-Aufschlag.
Für Fixkosten gibt es bereits ein Instrument
Hinter dem schiefen Satz steckt ein Argument, das tatsächlich trägt. Ein großer Teil der Netzkosten hängt am Anschluss, nicht an der verbrauchten Menge. Das Kabel liegt in der Erde, ob Strom fließt oder nicht.
Für diese Fixkosten gibt es längst ein Instrument. Es heißt Grundpreis, kostet in Leipzig 75 Euro im Jahr und fällt unabhängig vom Verbrauch an. Diesen Betrag zahlen Solarhaushalte vollständig, wie jeder andere Haushalt auch.
Wer die Fixkosten gerechter verteilen will, hebt den Grundpreis an und senkt den Arbeitspreis. Das träfe jeden Wenigverbraucher, die Rentnerin im Einzimmerappartement genauso wie den Solarhaushalt. Die Bundesnetzagentur wählt einen anderen Weg und belegt mit dem Stromnetzsoli nur eine einzige Gruppe. Drei Beispiele zeigen, wie schmal dieser Grat ist:
- Balkonkraftwerk am Geländer: bleibt verschont, obwohl auch hier Strom aus dem Netz weniger wird.
- Solardach mit Zählerschrank und Speicher vom Fachbetrieb: zahlt künftig den Aufschlag.
- Haushalt ohne Solaranlage, der schlicht wenig Strom verbraucht: bleibt ebenfalls verschont.
Was in der Rechnung der Bundesnetzagentur fehlt
Was in der Rechnung zum Stromnetzsoli fehlt, ist der Nutzen eines Solardachs für das System als Ganzes. Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach muss niemand als Gas oder Kohle importieren. Sie entsteht dort, wo sie gebraucht wird. Effizienter und netzschonender geht es nicht.
Strom nimmt den Weg des geringsten Widerstands. Was Solarhaushalte einspeisen und nicht selbst verbrauchen, landet beim Nachbarn zwei Häuser weiter, ohne Umweg über Hochspannungsleitung und Umspannwerk. Dieselbe Kilowattstunde aus einem Großkraftwerk müsste erst durch mehrere Netzebenen fließen.
Diesen Effekt hat der Gesetzgeber einmal anerkannt und bezahlt, über die vermiedenen Netzentgelte nach Paragraf 18 der Stromnetzentgeltverordnung. Für Solaranlagen strich er diese Anerkennung im Jahr 2020, weil ihre Einspeisung schwankt. Seither zählt der kurze Weg in keiner Rechnung mehr mit, auch in dieser nicht.
Wer hier wirklich unsolidarisch handelt
Den Namen für den Aufschlag hat übrigens die ZEIT geprägt. Ihr Kolumnist Marcus Rohwetter beschreibt in seinem Artikel vom 11. September 2026, wie Solaranlagenbesitzer plötzlich dastehen: wie „Teilzeitschwarzfahrer im Stromnetz“. Das Bild trifft den Vorwurf, der im Entwurf der Bundesnetzagentur mitschwingt.
Nur trifft der Vorwurf die Falschen. Wer weniger Kilowattstunden zieht, hält sich an die Regeln und zahlt Grundpreis und Arbeitspreis wie alle anderen. Wer seinen Speicher nach dynamischem Tarif lädt und die Mittagsspitze kappt, trägt aktiv zum System bei.
Ein Fall untergräbt die Netzfinanzierung wirklich. Wer sich vollständig autark macht und seinen Anschluss kündigt, zahlt keinen Cent mehr, auch keinen Grundpreis. Das Kabel bleibt trotzdem in der Straße, bezahlt und gewartet. Machen das viele, wird es für alle übrigen teurer. Im Entwurf der Bundesnetzagentur kommt dieser Fall nicht vor. Belastet werden die Haushalte, die am Netz bleiben und weiter zahlen.
Wo das Geld für Mieterinnen wirklich liegt

Ihr stärkstes Argument bringt die Bundesnetzagentur auf derselben Seite. Die steigenden Kosten träfen vor allem Mieterinnen und Mieter und Haushalte mit wenig Geld, Menschen also ohne eigenes Dach. Das stimmt, und es wiegt.
Dieselben Mieter schultern eine zweite Umverteilung, die auf der Behördenseite fehlt. 555 Industriebetriebe mit gleichmäßiger Abnahme erhalten bis zu 90 Prozent Rabatt auf ihr Netzentgelt, zusammen 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Ihren Bestandsschutz verlängert derselbe Entwurf bis Ende 2031.
Die Großabnehmer bekämen drei Jahre Übergang. Das Solardach von 2011 bekäme nicht einen einzigen Tag. Wer Mieterinnen entlasten will, findet dort mehr Geld als auf deutschen Dächern.
Erst die Ansage, dann die Rechnung
Dass so viele Haushalte wenig Strom aus dem Netz beziehen, hat die Politik selbst bestellt. Seit Februar 2025 bekommen neue Anlagen in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche streicht mit ihrem EEG-Entwurf die feste Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen ganz.
Die Ansage an die Dächer lautete: verbraucht euren Strom selbst, kauft euch einen Speicher. Rund 2,3 Millionen Haushalte folgten ihr und bezahlten die Geräte aus eigener Tasche. Dafür stehen heute auf Dächern und in Kellern Geräte für einen fünfstelligen Betrag, die zwischen einem 3.500-kWh-Haushalt und einem 500-kWh-Haushalt rund 130 Euro Netzentgelt-Unterschied im Jahr erzeugen.
Wer heute ein Angebot für eine Solaranlage auf dem Küchentisch liegen hat, liest im Entwurf eine Regel mit. Jede Investition, die den eigenen Bezug senkt, kann später eine Rechnung nach sich ziehen. Der Stromnetzsoli kostet rund 60 Euro im Jahr. Teurer wird die Regel dahinter, an der sich jede weitere Förderzusage messen lassen muss.
Mein Fazit
Der Stromnetzsoli ist das falsche Instrument am richtigen Ort. Das Problem der Fixkostenverteilung ist real, die Konstruktion über einen Aufschlag auf eine einzelne Gruppe nicht. Wer Grundpreise erhöht und Arbeitspreise senkt, löst dasselbe Problem, ohne Solarhaushalte zu Sündenböcken zu machen. Noch schwerer wiegt der Blick auf die 1,2 Milliarden Euro Rabatt für 555 Industriebetriebe: dort liegt mehr Geld für Mieterinnen als auf jedem deutschen Dach.
Bis zum 18. September läuft die Konsultation. Wer eine Solaranlage betreibt oder eine plant, sollte das Fenster nutzen. Die Regelung ist nicht beschlossen, aber der Entwurf liest sich wie eine Ansage an jeden, der gerade über Eigenverbrauch und Speicher nachdenkt.
Häufige Fragen
Wann soll der Stromnetzsoli kommen?
Die Bundesnetzagentur hat ihren Entwurf am 6. August 2026 veröffentlicht. Die Konsultation läuft bis zum 18. September. Danach entscheidet die Behörde bis Jahresende. Geplant ist die Regelung ab 2029.
Wer ist vom Stromnetzsoli betroffen?
Betroffen sind Haushalte mit Solardach und Speicher vom Fachbetrieb. Balkonkraftwerke bleiben verschont. Wer wenig Strom verbraucht, aber keine eigene Anlage hat, bleibt ebenfalls außen vor.
Wie hoch ist der Aufschlag konkret?
Der Aufschlag soll 70 bis 90 Prozent auf den Netzentgelt-Grundpreis betragen. In Leipzig kämen rund 53 bis 68 Euro im Jahr dazu, rund 60 Euro nennt der Entwurf als typische Größe.
Warum ist der Aufschlag umstritten?
Die Begründung der Behörde widerspricht dem Preisblatt: Solarhaushalte zahlen denselben Arbeitspreis wie alle anderen, nur die Menge sinkt. Zudem hat die Behörde selbst die Eigenverbrauchsstrategie politisch gefordert.